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Neue Regelungen zum Krankengeld für Selbstständige

Erstellt 18.02.09, 21:39h

Knapp zwei Monate nach dem Start des Gesundheitsfonds ändert die Bundesregierung Regelungen zum Krankengeld für gesetzlich versicherte Selbstständige wieder.

Berlin - Knapp zwei Monate nach dem Start des Gesundheitsfonds ändert die Bundesregierung Regelungen zum Krankengeld für gesetzlich versicherte Selbstständige wieder.

Diese Versicherten haben wie normale Arbeitnehmer künftig einen Krankengeldanspruch von der siebenten Woche an. Das beschloss das Kabinett in Berlin. Sie können sich aber auch weiter mit einem Wahltarif bei ihrer Krankenkasse absichern.

Seit Anfang des Jahres konnten freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige nicht mehr automatisch die Zahlung von Krankengeld absichern. Die Versicherungslücke konnte seither durch einen Wahltarif bei der gesetzlichen Krankenkasse geschlossen werden oder durch eine private Zusatzversicherung. Grund der Neuregelung sind Belastungen durch die Einführung der Krankengeldwahltarife: Die eigene Absicherung ist vor allem für viele Ältere teurer, Wahltarife gehen zudem mit einer dreijährigen Tarifbindung einher. Betroffen ist etwa eine Million Menschen. Die Zeit bis zur siebenten Woche kann extra abgesichert werden.

(dpa)


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