Von Markus Grabitz, 05.02.09, 09:39h, aktualisiert 29.04.09, 17:57h
Der Fall war es auch, der zum ersten so genannten Mauerschützenprozess führte. Das Gericht verurteilte den Todesschützen erst zu dreieinhalb Jahren Haft, dann beschränkte es das Strafmaß auf zwei Jahre Haft mit Bewährung, weil der Schütze auch "Opfer des Regimes" gewesen sei. Die übrigen Beteiligten bekamen Bewährungsstrafen oder wurden freigesprochen.
Auch spielende Kinder wurden Opfer
Insgesamt sind nach Einschätzung des Zentrums für Zeithistorische Forschung Potsdam und der Berliner Gedenkstätte Bernauer Straße 136 Menschen an der Berliner Mauer zu Tode gekommen. 98 waren DDR-Flüchtlinge, die versuchten, über die Sperranlagen zu kommen, dabei erschossen wurden, verunglückten oder sich das Leben nahmen. 30 Berliner aus Ost und West, darunter mehrere spielende Kinder, wurden erschossen oder verunglückten, ohne dass sie flüchten wollten. Hinzu kommen acht im Dienst getötete Grenzsoldaten. Für die gesamte innerdeutsche Grenze schwanken die Angaben über die Totenzahl zwischen 270 und 780.
Mit Bewährungsstrafen gingen die meisten Mauerschützenprozesse aus: Dabei wurden zwischen 1991 und 2005 rund 460 DDR-Grenzer und ihre Vorgesetzten angeklagt. Etwa zwei Drittel davon wurden rechtskräftig verurteilt, aber nur 29 zu Haftstrafen ohne Bewährung. Mit siebeneinhalb Jahren die höchste Strafe bekam Ex-Verteidigungsminister Heinz Keßler.
Umstritten war lange, ob es einen offiziellen Schießbefehl gab. Verschiedene Dokumente, zum Beispiel eine Stasi-Dienstanweisung vom 1. Oktober 1973, belegen einen solchen Befehl aber. Gerhard Sälter von der Gedenkstätte Berliner Mauer schreibt: "Die Effizienz der Grenzoffiziere wurde danach bemessen, wie viel Flüchtlingen das Überqueren der Grenze gelang und wie viele ,illegale Grenzübertritte' sie verhindert hatten." (EB/dpa)
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