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Beschluss

Erdinc S. wieder auf freien Fuß gesetzt

Erstellt 05.02.09, 22:34h, aktualisiert 06.02.09, 10:12h

Wegen zweifacher Körperverletzung und Beleidigung ist der 19-jährige Erdinc S. zu neun Monaten Jugendstrafe verurteilt worden. Da er in einem zweiten Fall freigesprochen wurde und schon sechs Monate in U-Haft saß, setzte der Richter ihn auf freien Fuß.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass S. zwei Homosexuelle unflätig beschimpft und in die Arme gebissen hatte. Den Vorwurf, er habe bei einer Schlägerei einen 22-Jährigen erheblich verletzt, hielt das Gericht für nicht hinreichend bewiesen.

Die Aussage des 22-Jährigen weckte Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit. So soll er versucht haben, eine Art Schmerzensgeld von Erdinc S. zu erpressen. Das bestritt der 22-Jährige, verwickelte sich dabei aber in Widersprüche. „Da log er eindeutig“, sagte der Vorsitzende Richter Michael Klein. Durch den Freispruch in diesem Punkt gebe es keinen Grund für die Fortdauer der U-Haft, erläuterte der Richter. Der Haftbefehl habe sich nur auf die Schlägerei gestützt. Damit entfielen die Haftgründe Wiederholungsgefahr und Fluchtgefahr. Dass er den 19-Jährigen auf freien Fuß setzte, begründete Klein damit, dass S. fast sechs Monate in U-Haft saß, die auf die Strafe angerechnet würden. Für die verbleibenden drei Monate wolle er ihm eine Chance geben. Erdinc S. muss ein Anti-Aggressionstraining absolvieren und eine Berufsausbildung beginnen. „Wir wollen dem Erziehungsgedanken des Jugendrechts Rechnung tragen“, sagte Klein, zu dessen Urteilsbegründung sich eine Vielzahl von Richterkollegen eingefunden hatte.

Klein kritisierte auch den Umgang der Medien mit dem Angeklagten, der nach nur drei Strafverfahren nicht die Titulierung als „Intensivtäter“ verdiene und schon gar nicht die „unglückselige“ Bezeichnung „Komaschläger“, die auch sachlich nicht zutreffe. Klein bezog sich auf den Fall, für den Erdinc S. voriges Jahr zu 21 Monaten Jugendstrafe verurteilt wurde, weil durch seine Mitschuld ein Familienvater an Weiberfastnacht „schwer zu Schaden“ gekommen war. Das sei zum Teil ein Unglücksfall gewesen, weil das Opfer unglücklich stürzte und sich dabei schwere Kopfverletzungen zuzog. Den damaligen Jugendrichter als „Richter Butterweich“ zu bezeichnen, nur weil er dem Rechnung getragen habe, sei eine „Unverschämtheit“. (huh)



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