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Gute Nachricht für Raucher

Rauchverbot zu Karneval aufgehoben

Erstellt 19.02.09, 15:49h

Die fünfte Jahreszeit erlaubt auch Ausnahmen in der Gesetzgebung. Mit Weiberfastnacht-Start am Donnerstag 0.00 Uhr bis Veilchendienstag 24.00 Uhr können Gastronome in Kneipen und Gaststätten das Rauchen wieder zulassen - ganz legal.

Symbolbild Rauchverbot
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Kippe aus! (Bild: dpa)
Symbolbild Rauchverbot
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Kippe aus! (Bild: dpa)
MÜNSTER/DÜSSELDORF - Karnevalszeit ist Ausnahmezeit, und zwar auch in Sachen Rauchverbot: Das Glimmstängel-Verbot kann in der "fünften Jahreszeit" ausgesetzt werden. Mit Weiberfastnacht-Start am Donnerstag 0.00 Uhr bis Veilchendienstag 24.00 Uhr können Gastronome in Kneipen und Gaststätten das Rauchen wieder zulassen - ganz legal. Für regelmäßig wiederkehrende und zeitlich befristete Brauchtumsfeste gebe es einen gesetzlichen Ausnahmetatbestand, sagte ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes Düsseldorf. Gastronome oder Party-Veranstalter könnten aber auch festlegen, dass weiter nicht geraucht werden dürfe, heißt es in einer Mitteilung des Ordnungsamtes Münster. (dpa)



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