Erstellt 03.03.09, 19:05h
Althaus war zuvor vom Bezirksrichter am Gericht von Irdning im Zusammenhang mit dem Unfalltod der 41-jährigen Beata Christandl am Neujahrstag wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 33 000 Euro oder ersatzweise 180 Tagen Haft verurteilt worden. Außerdem muss er ein Schmerzensgeld von 5000 Euro an den Ehemann der gebürtigen Slowakin zahlen.
(dpa)
Unverständlich....
04.03.2009 | 00.12 Uhr | unbenannt
Mir ist nicht klar, wieso jemand, der sich nicht an den Vorfall erinnern kann, die Schuld dafür übernimmt. Es sei denn, es liegen klare Beweise…
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