Schriftgröße

Nach Urteilsspruch

Althaus gilt nun als „vorbestraft“

Erstellt 03.03.09, 19:05h

WIEN/ERFURT - Der thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) gilt nach der Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung nach österreichischem Recht als "vorbestraft". Allerdings sei die "Auskunftspflicht" über die Vorstrafe wegen des Strafmaßes eingeschränkt, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Leoben am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur dpa.

Althaus war zuvor vom Bezirksrichter am Gericht von Irdning im Zusammenhang mit dem Unfalltod der 41-jährigen Beata Christandl am Neujahrstag wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 33 000 Euro oder ersatzweise 180 Tagen Haft verurteilt worden. Außerdem muss er ein Schmerzensgeld von 5000 Euro an den Ehemann der gebürtigen Slowakin zahlen.

(dpa)



Die Kölnische Rundschau im Abonnement erhalten JETZT BESTELLEN!
4 Wochen Rundschau zum Vorzugspreis. Sie sparen mehr als 35%.

Newsticker


Anzeige


Rundschau-Spiel


Bildergalerien


Rundschau-Forum


Videonews Politik


Ihre Top-Artikel


Aktion


SERVICE


Extra


Dienste