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Kommunalwahl

Münster vor der dritten Wahlklage

Von Wilfried Goebels, 18.03.09, 13:57h, aktualisiert 18.03.09, 21:00h

Im Ringen um den Termin für die Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen zieht die Opposition erneut vor Gericht. SPD und Grüne wollen auch den von der Landesregierung festgelegten neuen Wahltermin am 30. August mit einer gemeinsamen Verfassungsklage zu Fall bringen.

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Die Kommunalwahl in NRW soll nach dem Willen der Landesregierung am 30. August stattfinden. (Bild: dpa)
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Die Kommunalwahl in NRW soll nach dem Willen der Landesregierung am 30. August stattfinden. (Bild: dpa)
DÜSSELDORF - Münster zum Dritten: Gestern reichten SPD und Grüne im NRW-Landtag nun auch Verfassungsklage gegen den neuen Termin der Kommunalwahl am 30. August ein. Zuvor hatten sie sich gegen die Abschaffung der Stichwahl gewandt.

Das Landesverfassungsgericht in Münster hatte vergangenen Monat die von der CDU / FDP-Koalition geplante Zusammenlegung der Kommunal- und der Europawahl am 7. Juni untersagt. Darauf hatte Innenminister Ingo Wolf (FDP) per Erlass den 30. August als neuen Wahltermin festgesetzt.

Aus Sicht der Opposition hat Wolf damit gegen das Urteil verstoßen. Darin hatte das Verfassungsgericht auf die große Bedeutung einer hohen Wahlbeteiligung für die demokratische Legitimation der Gewählten verwiesen. SPD-Landeschefin Hannelore Kraft kritisierte, dass an einem Wahltag zwei Wochen nach den Sommerferien und vier Wochen vor der Bundestagswahl nicht mit einer hohen Wahlbeteiligung zu rechnen sei. Zudem hätte Wolf den Wahltermin für die Kommunalwahl per Gesetz, und nicht nur per Erlass festlegen müssen, glaubt Kraft.

Die Kläger beklagen zudem die höheren Kosten durch einen zusätzlichen Wahltermin. Verfassungsrechtler Bodo Pieroth (Münster) wird die Kläger vor Gericht vertreten. Im Kern wirft Pieroth der Regierung vor, sie hätte abwägen müssen, welche Argumente abseits von parteipolitischen Interessen für einen geeigneten Wahltermin sprechen würden. Der Rechtsprofessor wird eine Organklage der Parteien einreichen, weil es sich nicht um ein Gesetz handelt.

CDU-Geschäftsführer Peter Biesenbach wies die Klage als „billigen Trick“ zurück. Der 30. August sei als eigener Termin für die Kommunalwahl sorgfältig abgewogen worden. Ausschlaggebend für den separaten Termin sei die Eigenständigkeit kommunaler Politik gewesen. Bei einer Zusammenlegung des Termins der Kommunalwahl mit der Bundestagswahl hätte die Bundespolitik das Kommunale überlagert.

Von CDU und FDP wurde die „Prozesshanselei“ der Opposition kritisiert. Die NRW-Grünen warfen dagegen der Koalition vor, die dritte Klage „provoziert“ zu haben. Mit dem Termin zwei Wochen nach den Sommerferien habe sie bewusst eine niedrige Wahlbeteiligung in Kauf genommen, klagte Grünen-Landeschefin Daniela Schneckenburger.

Das Verfassungsgericht wird die Klagen gegen die Stichwahl und den neuen Wahltermin absehbar zusammen verhandeln.



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