Von RUDOLPH GREUEL, 01.04.09, 07:06h
Die erste Runde hat ein Waldbesitzer in Kordel vor dem Verwaltungsgericht in Trier (Aktenzeichen 5L 792 / 08 TR) gewonnen. Die Gerichtsentscheidung: Die bereits erfolgten Wegemarkierungen müssen überdeckt oder abgehängt werden, Werbung für den Eifelsteig in diesem Bereich sei zu unterlassen.
Der Waldbesitzer wehrt sich dagegen, dass der Eifelsteig zwischen der Deimlinger Mühle (an der Kyll) und Kordel durch seinen Wald auf den bestehenden Josef Schramm Weg gelegt wurde. Er hat Widerspruch gegen die Trassenführung und die Markierungen eingelegt. Mein Mandant hat erst aus zweiter oder dritter Hand gehört, dass der neue Eifelsteig durch seinen Wald führen soll, erklärt Rechtsanwalt Andreas Hackethal aus Trier.
Er sei mit der Ausweisung vor vollendete Tatsachen gestellt worden. Damit sei in feudalistischer Art und Weise in hoheitliche Grundrechte des Waldbesitzers eingegriffen worden. Mit dem Eifelsteig und dem nun folgenden Wander-Boom befürchte sein Mandant wirtschaftliche Nachteile wie Rotwildabwanderung oder eingeschränkte Waldbewirtschaftung und äußert haftungsrechtliche Bedenken. Auf einem 3,5 Kilometer langen Teilstück gebe es nach starken Regenfällen Steinschläge oder gar Hangrutsch. Das sind keine ungefährlichen Passagen, denn der Hang lebt, so Hackethal.
Sein Mandant sei selbst Wander- und Naturfreund, betont Hackethal gegenüber der Rundschau. Er habe nichts dagegen, wenn Erholungssuchende durch den Wald gingen. Aber: Hier wird unter dem Deckmantel der Wirtschaftsförderung ein paneuropäischer Wanderweg installiert, der der wirtschaftlichen Förderung der Anrainer-Gemeinden dienen soll. Durch den zu erwartenden Massen-Tourismus werde das Rotwild gestört.
Nachdem Eifel-Tourismus, Anrainer-Gemeinden und Eifelvereine die Trasse zwischen Aachen und Trier ausgesucht hatten, erfolgte im Juli 2008 auf rheinland-pfälzischem Gebiet die Genehmigung der Trasse durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD Nord) des Landes Rheinland-Pfalz, es folgten Markierungsarbeiten.
Nach dem Widerspruch des Waldbesitzers wurde das Verwaltungsgericht Trier tätig. Die 5. Kammer des Gerichts entschied, das Land sei verpflichtet, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs zu beachten und die Eifel-Tourismus zu verpflichten, die Beschilderung auf dem strittigen Streckenabschnitt zu verdecken. Auch müsse die Eifel-Tourismus es unterlassen, diese Wegestrecke des Eifelsteig zu bewerben.
Das Gericht machte deutlich, bei der Erteilung der Markierungsbefugnis seien auch Interessen der Eigentümer oder Nutzungsberechtigten zu berücksichtigen. Es überwiegen die Interessen der Antragstellerin (Waldbesitzer), da diese einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessungsausübung hat, dem der Antragsgegner (Rheinland-Pfalz) bisher noch nicht entsprochen hat, stellte die Kammer fest.
Alternativroute über
den Kyllradweg
Mein Mandant hat überhaupt nichts gegen Wanderer, wir reichen unserem Antragsgegner auch die Hand und wollen eine einvernehmliche Lösung, sagt Rechtsanwalt Hackethal. Man habe deshalb eine Alternativroute vorgeschlagen: zwischen der Deimlinger Mühle und Kordel den Kyllradweg zu nutzen.
Wolfgang Reh, Produktmanager der Eifel-Tourismus, erklärte gegenüber der Rundschau, nach dem Richterspruch seien die Markierungen durch die Verbandsgemeinde Trier-Land abgedeckt worden. Man habe dies auch per Fotos dokumentiert. Umso überraschter zeigte sich Reh von der aktuellen Situation, die dazu im Widerspruch steht: Am 15. März war auf der strittigen Wanderroute und dem Alternativweg eine Überraschung zu entdecken. Zwischen Deimlinger Mühle und Kordel war kein einziges Schild und auch kein Pfosten mit den markanten Eifelsteig-Zeichen verdeckt. Und: Es gab hinter der Deimlinger Mühle auch keinen Hinweis für Eifelsteig-Wanderer auf die Alternativroute entlang der Kyll, so dass sie - den Eifelsteig-Symbolen folgend - auf die verbotene Route gelenkt wurden.
Dass die Entscheidung des Gerichts keinen inhaltlichen Charakter in der Hauptsache hat, bestätigte Heidi Heinen von der Pressestelle des Gerichts. Es handele sich zunächst mal um eine formelle Entscheidung.
Inzwischen befasst sich das Oberverwaltungsgericht Koblenz (8. Senat) mit dem Fall. Denn das Land Rheinland-Pfalz hat Beschwerde gegen den Entscheid der Trierer Richter eingelegt. Deckt der 8. Senat in Koblenz die Entscheidung der Kammer in Trier ab, müssen die Markierungen abgedeckt oder verhängt bleiben (werden) und der Eifelsteig darf für diesen Beritt weiterhin nicht beworben werden. Entscheidet das OVG anders, dürfte die Markierung unverhüllt bleiben.
Juristisch gesehen ist das bisher ein Vorgeplänkel, denn über die Hauptsache, nämlich den Widerspruch über die zulässige oder unzulässige Streckenführung, ist noch längst nicht entschieden.
Auf ihrer Internetseite hat die ET unter Aktuelles einen Hinweis stehen, nämlich, dass auf der 14. Etappe zwischen Bruch und Kordel der Eifelsteig zwischen der Deimlinger Mühle über den Josef Schramm Weg bis Brandenberg gesperrt sei. Der Hinweis, dass stattdessen die Alternativroute Kyllradweg benutzt werden solle (könne), fehlt allerdings.
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