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Rechtslage

Strenge Scheidungsgesetze in Italien

Erstellt 04.05.09, 20:51h

In Italien waren Scheidungen lange Zeit nicht vorgesehen - erst 1970 wurde „die Auflösung des Ehebandes“ gesetzlich verankert. Die Hürden sind aber nach wie vor hoch. „Der Antrag kann erst nach Ablauf einer dreijährigen Trennungszeit eingereicht werden, deren Beginn durch ein rechtskräftiges Urteil festgestellt sein muss“, sagt Klaus Wille, Kölner Fachanwalt für Familienrecht.

Im Fall Berlusconi rechnet seine Düsseldorfer Kollegin Claudia Schiaretta deshalb erst für das Jahr 2013 mit Vollzug. Die Italien-Experten gehen davon aus, dass ein Ehevertrag besteht oder die Anwälte eine Vereinbarung aushandeln. Darin könne der Unterhalt durch eine Einmalzahlung oder die Übertragung von Immobilien ersetzt werden. (str)



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