Erstellt 07.05.09, 23:07h, aktualisiert 08.05.09, 22:43h
Bayern hat das Grundgesetz mit Landtagsbeschluss vom 20. Mai 1949 abgelehnt. Trotzdem gilt es auch dort. Nach Artikel 144 genügte die Zustimmung von zwei Drittel der Länder zum Inkrafttreten.
Clay: Der US-Hochkommissar (Vertreter der Besatzungsmacht) Lucius D. Clay und seine Kollegen aus Großbritannien und Frankreich haben die Ministerpräsidenten der damals schon bestehenden westdeutschen Länder 1948 dazu gebracht, der Forderung nach einer Verfassung für einen westdeutschen Staat zuzustimmen. Die Ministerpräsidenten fürchteten eine Zementierung der deutschen Teilung.
Deutsche Einheit war von Anfang an das Ziel des Grundgesetzes. Nach der Präambel, einer Art feierlichem Vorwort, blieb das gesamte deutsche Volk „aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden“; die Verfassung wurde zurückhaltend „Grundgesetz“ genannt und sollte für eine „Übergangszeit“ gelten. Mit der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1989 wurde der Text geändert. Nun werden „Einheit und Freiheit“ als „vollendet“ beschrieben. Zwar gilt weiter Artikel 146, nach dem das deutsche Volk eine neue Verfassung beschließen kann, darauf wurde aber bisher verzichtet.
Ewigkeitsklausel: 52-mal ist das Grundgesetz bisher geändert worden und von 146 auf 181 Artikel gewachsen. Vor Veränderung geschützt sind aber laut Artikel 79, Absatz 3 die Gliederung in Länder und deren Mitwirkung an der Gesetzgebung, der Grundsatz der Menschenwürde (Artikel 1) und die Definition Deutschlands als demokratischer und sozialer Bundesstaat und Rechtsstaat (Artikel 20). Nach herrschender Lehre müsste auch eine neue Verfassung diese Grundsätze übernehmen. Auch die „Ewigkeitsklausel“ selbst muss demnach erhalten bleiben.
Farben Deutschlands sind nach Artikel 22 Schwarz-Rot-Gold. Eine Landessprache ist nicht festgeschrieben.
Grundrechte dürfen durch Gesetz eingeschränkt, aber nicht in ihrem „Wesensgehalt“ (Artikel 19) angetastet werden. Teilweise entsprechen sie den Menschenrechten, die jedem kraft Geburt zustehen: etwa freie Entfaltung der Persönlichkeit, Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2), Gewissens- und Religionsfreiheit (Artikel 4) oder Meinungs- und Pressefreiheit (Artikel 5). Andere Grundrechte werden im Grundgesetz nur für Deutsche verbürgt, aber durch andere Rechtsquellen auf Ausländer ausgedehnt - etwa die Niederlassungsfreiheit für EU-Bürger oder das Demonstrationsrecht für jedermann. Nur für Ausländer in Betracht kommt das Asylrecht (Artikel 16a).
Herrenchiemsee war Tagungsort des „Verfassungskonvents“, eines Beamtengremiums, das im August 1948 Vorarbeiten für die Beratungen übers Grundgesetz leistete.
Immunität ist der in Artikel 46 verbürgte Schutz der Bundestagsabgeordneten vor rechtlicher Ahndung ihrer parlamentarischer Äußerungen oder ihres Stimmverhaltens. Wegen eventueller Straftaten dürfen sie nur mit Genehmigung des Bundestages belangt werden.
Judikative ist die rechtsprechende Gewalt. Richter sind unabhängig (Artikel 97). Das ist ein Beispiel für die Gewaltenteilung, also die Unterscheidung zwischen Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Regierung) und Judikative. Bei aller Unabhängigkeit sind die Gewalten aber verschränkt: Bundesrichter (Judikative) werden von Ministern (Exekutive) und Abgeordneten (Legislative) bestimmt, Landesregierungen (Exekutive) sind im Bundesrat vertreten (zweite Kammer des Parlaments, also Legislative).
Konstruktives Misstrauensvotum: Der Bundestag kann nach Artikel 67 dem Bundeskanzler sein Misstrauen nur dadurch aussprechen (und seine Entlassung erzwingen), dass er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt. Bisher ist nur Helmut Kohl 1982 so ins Amt gekommen.
Lateinischen Ursprungs ist die Bezeichnung „Artikel“ (articulus, Abschnitt): Das Grundgesetz ist in Artikel gegliedert, nicht in Paragraphen.
Museum Koenig: Im Lichthof des Bonner zoologischen Museums fand am 1. September 1948 der Festakt zur Eröffnung des Parlamentarischen Rates statt. Der Rat tagte dann in der Pädagogischen Akademie, dem späteren Bundeshaus. NRW hatte die Stadt am Rhein gegen andere Bewerber wie Frankfurt durchgesetzt und damit eine Vorentscheidung über die spätere provisorische Bundeshauptstadt herbeigeführt. Die Stadt Bonn schenkte jedem Abgeordneten eine Ledermappe und ein - damals recht wertvolles - Stück Seife.
Notstandsgesetze: An 29 Stellen wurde 1968 ins Grundgesetz eingriffen. Im Falle eines Notstandes können Grundrechte nun leichter als sonst eingeschränkt werden.
Oberste Gerichtshöfe wie Bundesgerichtshof und Bundesfinanzhof wurden gemäß Artikel 95 errichtet. Bei ihnen endet der normale Instanzenweg. Das Bundesverfassungsgericht ist also nicht die allerletzte Instanz, sondern es achtet auf die Vereinbarkeit von Gesetzen und staatlichem Handeln mit der Verfassung.
Parlamentarischer Rat: Ein Gremium aus 65 Abgeordneten, die von den elf westdeutschen Landtagen gewählt worden waren, sowie fünf nicht stimmberechtigten West-Berlinern. Präsident war Konrad Adenauer (CDU). Am 8. Mai 1949 verabschiedete der Rat mit 53 Ja- und 12 Neinstimmen das Grundgesetz.
Quorum ist die Zahl der Stimmberechtigten, die teilnehmen müssen, damit eine Abstimmung gültig ist. So muss der Verteidigungsfall nicht nur mit Zweidrittelmehrheit der Anwesenden festgestellt werden, sondern diese Mehrheit muss auch der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages entsprechen - es müssen also mehr als 50 Prozent der Abgeordneten teilgenommen und zugestimmt haben. Eine Mehrheit der Mitglieder ist auch für die Kanzlerwahl nötig.
Regierungschefs haben kaum irgendwo eine so starke Stellung wie in Deutschland. Nicht das Staatsoberhaupt - der Bundespräsident - hat das Sagen, sondern der Bundeskanzler. Er wird vom Bundestag gewählt. Dagegen konnte der direkt vom Volk gewählte Reichspräsident in der Weimarer Republik Kanzler jederzeit entlassen und ernennen.
S treitbare Demokratie ist ein Begriff, den das Bundesverfassungsgericht 1956 aus den Bestimmungen von Artikel 21 über verfassungsfeindliche Parteien ableitete. Das Gericht verbot die KPD, denn die Neutralität des Staates gegenüber politischen Richtungen habe Grenzen, wo „gewisse Grundprinzipien der Staatsgestaltung & entschlossen gegen alle Angriffe verteidigt werden“ sollen. Diese Idee prägt auch Bestimmungen etwa über das Verwirken von Grundrechten bei Verfassungsfeinden (Artikel 18).
Todesstrafe: Sie wurde durch Artikel 102 abgeschafft. Das Strafgesetzbuch erwähnte sie noch bis 1953, die bayerische Verfassung bis 1998 (!).
Urschrift: Die Bonner Druckerei Stodieck stellte ein in Pergament gebundenes Exemplar her, das vom Präsidium des Parlamentarischen Rates am 23. Mai 1949 unterzeichnet wurde. Der Bundestag verwahrt diese Urschrift. Sie wird nur bei der Vereidigung von Bundespräsident und Bundeskanzler benutzt. Für andere Zeremonien wird ein gleichfalls 1949 hergestelltes Faksimile in rotem Kunstleder verwendet.
Volksabstimmungen gibt es nur, wenn Bundesländer neu gegliedert werden sollen (Artikel 118a). Ansonsten geht das Grundgesetz von einer repräsentativen Demokratie aus: Das Volk nimmt sein Selbstbestimmungsrecht über frei gewählte Abgeordnete wahr.
Weimarer Verfassung: Bei aller Abgrenzung von der 1919 in Weimar beschlossenen Verfassung lebt etwas „Weimar“ weiter. Die Artikel über den Status der Kirchen sind - mit unveränderter Zählung - Teil des Grundgesetzes.
X als römisches Zeichen für 10 markiert den Abschnitt über die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern. Um eine „Schuldenbremse“ einzuführen, soll er so viele Detailregelungen bekommen, dass Bundestagspräsident Lammert vor einer „Verunstaltung“ der Verfassung warnt.
Ypsilanti: Der SPD-Streit um Parteifreunde, die Andrea Ypsilanti nicht mit der Linken zur hessischen Ministerpräsidenten wählen wollten, könnte vor dem Bundesverfassungsgericht enden. Der Ex-Abgeordnete Jürgen Walter sieht die Freiheit seines Mandats (Artikel 38) verletzt: Fraktionsdisziplin darf nicht durch Parteistrafen durchgesetzt werden.
Zinn: Der SPD-Politiker Georg August Zinn war im Alphabet das letzte Mitglied des Parlamentarischen Rates. Bis heute gelten er und seine Kollegen als „Väter des Grundgesetzes“, obwohl vier Frauen dabei waren. Da würde man wohl besser von „Eltern“ sprechen.
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22. April 2012,
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