Erstellt 15.05.09, 21:19h, aktualisiert 15.05.09, 23:00h
Telefonwerbung
Wer gegen das Verbot unerlaubter Werbeanrufe verstößt, muss mit Strafen von bis zu 50 000 Euro rechnen. Call Center dürfen ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken, sonst drohen bis zu 10 000 Euro Geldbuße. Kunden können zudem leichter aus Verträgen wieder aussteigen.
Gammelfleisch
Der Länder fordern eine schärfere Regelung beim Handel mit Gammelfleisch. Sie wollen die „schwarzen Schafe“ benennen. Um das vom Bundestag beschlossene Gesetz zu ändern, rief der Bundesrat den Vermittlungsausschuss an.
Volkszählung
Nach mehr als zwei Jahrzehnten gibt es am 9. Mai 2011 in Deutschland wieder eine Volkszählung. Anders als früher werden nicht mehr alle Bürger befragt, sondern zunächst ihre bei Behörden gespeicherten Daten zusammengeführt. Zu den erhobenen Daten gehören auch Religionszugehörigkeit und Migrationshintergrund.
Kontopfändung
Schuldner dürfen trotz einer Kontopfändung weiter am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen. Jeder Inhaber eines Girokontos kann von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass dieses als „Pfändungsschutzkonto“ geführt wird. Kreditinstitute dürfen eine Pfändung nicht mehr zum Anlass nehmen, das Girokonto zu kündigen.
Geldstrafen
Die seit 1975 unveränderten Geldstrafen werden deutlich steigen. Der bisher bei 5000 Euro liegende Höchstsatz klettert auf 30 000 Euro. Der Betrag wird bei einem Urteil mit der Anzahl der verhängten Tagessätze multipliziert. Spitzenverdiener riskieren somit Millionenstrafen.
Gentests
Gen-Untersuchungen sollen nur mit Einwilligung des Patienten und ausschließlich von einem Arzt vorgenommen werden dürfen. Heimliche Vaterschaftstests werden mit bis zu 5000 Euro bestraft. Arbeitgeber und Versicherungen dürfen von Bewerbern und Kunden grundsätzlich keine Gen-Untersuchung verlangen.
Entschädigung
Werden deutsche Staatsbürger im Ausland Opfer einer Gewalttat, erhalten sie künftig eine staatliche Entschädigung. Auch Ausländer, die sich zeitweilig in Deutschland aufhalten, können Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz geltend machen.
Biosprit
Beim Gesetz zur Biosprit-Förderung rief die Länderkammer den Vermittlungsausschuss an. Die vom Bund geplante Rücknahme des Biokraftstoffanteils an der Beimischung zum fossilen Kraftstoff von 6,26 auf 5,25 Prozent in diesem Jahr wurde zurückgewiesen.
Tierschutz
Die Käfige für Legehennen sollen nur noch mit einem „Tierschutz-TÜV“ zugelassen werden. Nach dem geänderten Tierschutzgesetz dürfen künftig nur noch tiergerecht und serienmäßig hergestellte Ställe benutzt werden. Ein Prüf- und Zulassungsverfahren soll verhindern, dass den Tieren Schmerzen zugefügt werden. Der „TÜV“ gilt von 2012 an zunächst für Legehennen.
Umwelt
Gebrauchte Batterien müssen künftig getrennt von sonstigem Abfall gesammelt und verwertet werden. Bislang galt dies nur für Batterien mit besonders hohem Anteil an Schwermetallen. (dpa)
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