Erstellt 20.05.09, 22:22h
Der Mediziner sei nicht zu einer Einigung bereit gewesen, so dass nun das Gericht die Höhe der Zahlung festlegen müsse, erklärte Groth. Das Kölner Landgericht hatte den Arzt 2007 für seinen „rechtswidrigen Eingriff" zu einer Schmerzensgeldzahlung verurteilt, die Höhe sollte aber später geklärt werden.
Christiane V. fühlt sich als Frau, ist aber als Zwitter geboren und als Junge großgezogen worden. Sie hatte sich stets als „merkwürdiges Wesen" gefühlt, lebte im „falschen Geschlecht", hegte auch Selbstmordgedanken und leidet bis heute in Folge von Operationen und Hormonbehandlungen unter Schmerzen.
Der Chirurg, so damals das Gericht, hätte den Eingriff abbrechen müssen, als er feststellte, dass die Patientin auf dem OP-Tisch über intakte Eierstöcke und Gebärmutter verfügte. Christiane V. hatte mehrfach betont, es gehe ihr vor allem um die Feststellung des Unrechts, die Höhe des Schmerzensgeld stehe nicht im Vordergrund.
Zur Unterstützung der Klägerin hatten sich vor dem Gericht einige Demonstranten eingefunden. „Menschenrechte auch für Zwitter“ lautete eine Forderung. „Manche Opfer von genitalen Zwangsoperationen verstecken sich ein Leben lang“, weiß etwa Daniela Truffer aus Zürich. (EB)
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