Von OLIVER TRIPP, 04.06.09, 07:03h
Was aber, wenn plötzlich Häuser zur Straße abkippen, wie eine einfache Messung mit dem Lot zeige? Wenn Schimmel im Keller des Hauses auftrete, zurückzuführen auf einen plötzlichen, zehn Meter langen Riss im Fundament? Wenn Geschädigte in jüngerer Zeit an bis zu 40 Jahre alten Häusern Risse feststellten, wie Viktor Rößler vom Netzwerk Bergschäden fragte. Sogar die Kirche habe Risse, obwohl die Mauern bis zu einem Meter stark seien. RWE Power könne doch nicht allen betroffenen Heppendorfern erzählen, sie hätten falsch gebaut, sagte Rößler. Er legte einen Zehn-Punkte-Plan für die Änderung der Regulierungspraxis bei Bergschäden vor.
Als hochkarätige Versammlung stellte WDR-Moderator Stefan Pesch diejenigen vor, die sich den Bürgern stellten. Neben dem RWE-Vertreter Herbst und dem Betroffenen Rößler waren der BUND-Geschäftsführer Dirk Jansen, Bernd Bucher vom Erftverband, Volker Baglikow vom Verband bergbaugeschädigter Haus- und Grundeigentümer, kurz VBHG, und Klaus Friedrichs vom NRW-Landesverband Bergbaubetroffener aus dem Ruhrgebiet zur Diskussionsveranstaltung erschienen.
Rössler forderte eine völlige und unmanipulierte Offenlegung der Daten seitens des Bergbautreibenden, um Privatleuten die Chance einer Beweisführung zu ermöglichen.
Einige Aueschäden, die bei Niederembt und Oberembt seit den 1960er Jahren bekannt seien, und die Schieflage des Elsdorfer Schwimmbades gab Herbst auf Nachfrage als bekannte Bergschäden an, ansonsten habe sich Heppendorf seit den 50er Jahren um vier Meter abgesenkt, grundsätzlich ohne Schäden. Herbst wiederholte gleich mehrmals, dass jeder Einzelfall geprüft und jedem Einzelnen volle Datentransparenz bezüglich seines Grundstückes gewährt werde, die Daten des Nachbarn fallen unter das Datenschutzgesetz. Im Verlauf der Diskussion fühlte der RWE-Vertreter sich als Buhmann gebrandmarkt. Denn hoch war die Zahl der Beiträge aus dem Plenum, die wie Rössler Absagen vom grünen Schreibtisch erhalten hätten, ohne dass jemand draußen gewesen sei.
Gutachter als
Hellseher bezeichnet
Christa Döhler aus Quadrath-Ichendorf erzählte von ihrem seit 2003 währenden Streit mit dem Bergbauunternehmen um Risse in ihrem Haus. In einem RWE-Endgutachten sei die Rede von einem tektonischen Sprung gewesen, der zur Zeit nicht aktiv sei.
Ein Betroffener aus der Gemeinde Jüchen stufte Gutachter in die Kategorie Hellseher ein, die in seinem Falle Dinge beschrieben hatten, die sie nie gesehen hätten. Etwa das Wurzelwerk eines Baumes auf dem Nachbargrundstück, nach dem er selbst vergeblich gesucht habe.
Transparenz bei der Veröffentlichung von Daten vermisste Klaus Friedrichs auch bei Steinkohlenunternehmen: Die Bergbauunternehmen leben von Desinformation. Man werde nie erleben, dass sie zugäben, in einer Straße sechs bis acht Bergschäden zu haben. Nur: Anders als für den offenen Abbau der Braunkohle im Tagebau gelte für den Betrieb unter Tage schon die Beweislastumkehr, der Bergbaubetreibende müsse beweisen, keine Schuld am Schaden eines Grundstücks oder Hauses zu haben.
Jene Beweislastumkehr forderte Dirk Jansen. Durch Sümpfung verursachte Folgeschäden werden auf die Allgemeinheit abgewälzt, während Gewinne privatisiert werden. Die eigentliche Krux liege in einem anachronistischen Berggesetz von 1865 begründet, dass das Bergrecht vor die Grundrechte stelle, sagte der BUND-Geschäftsführer.
Für die Betroffenen hat die Diskussion gar nichts gebracht, sagte Rößler nach der Veranstaltung. Es bleibe nur zu hoffen, dass allmählich die Politiker wach würden. Oder das Netzwerk Bergbaugeschädigter Hilfe etwa von selbst betroffenen Geologen und Rechtsanwälten bekomme.
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