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39-Jähriger wird für immer weggesperrt

Von LUTZ BLUMBERG, 26.06.09, 07:18h

Der Alkohol half nicht mehr, die Bilder von Gewalt und Erniedrigung zu vertreiben, die Jörg L. (Name geändert) im Kopf hat und die ihn erregen. Am Abend des 27. Februar macht er...

BONN. Der Alkohol half nicht mehr, die Bilder von Gewalt und Erniedrigung zu vertreiben, die Jörg L. (Name geändert) im Kopf hat und die ihn erregen. Am Abend des 27. Februar macht er den letzten Schritt, um seine geheimsten Wünsche zu befriedigen. Für die 19-jährige Prostituierte, die neben ihm geht, ist es die Hölle. Fast eine Stunde durchlebt Miriam J. (Name geändert) Todesangst. Jörg L. hat sie bereits Minuten zuvor vergewaltigt, jetzt drückt er ihr ein Messer an den Körper. Am Ende des Fußmarsches erwarten sie weitere Qualen. Das flüstert ihr der 39-Jährige immer wieder ins Ohr, überlegt laut, ob er sie umbringen soll. Miriam überlebt die Nacht. Am nächsten Morgen wacht sie in einem Krankenhausbett auf. Jörg L. erwacht in einer Hochsicherheitszelle - und die wird er wahrscheinlich nie wieder verlassen.

Unbegrenzte Unterbringung in der Psychiatrie, danach - wenn es ein Danach gibt - sieben Jahre Haft. So lautet das Urteil der dritten großen Strafkammer am Bonner Landgericht gegen den gelernten Koch, Bäcker und Konditor. „Sie sind extrem gefährlich“, spricht Richter Klaus Reinhoff den 39-Jährigen direkt an. Verurteilt wird L. wegen Geiselnahme, Vergewaltigung, Körperverletzung und versuchter Vergewaltigung in besonders schwerem Fall. Die Sicherungsverwahrung ist im Fall des Jörg L. nicht möglich: Die psychische Krankheit lässt das nicht zu. Doch die unbegrenzte Unterbringung in der Psychiatrie, um „dieses völlig abnorme Sexualverhalten“ zu heilen, unterscheide sich „in keiner Art und Weise“ von der Sicherungsverwahrung, betont Reinhoff.

Der Fall der 19-Jährigen ist der Grund, warum in der Urteilsbegründung von einer „schweren seelischen Abartigkeit“ zu lesen ist: Die 19-Jährige arbeitet an diesem Abend auf dem Straßenstrich auf der Gerhard-Domagk-Straße, als Jörg L. sie anspricht. In einem nahen Wäldchen vergewaltigt er sie das erste Mal brutal. Doch L. will mehr, und der Sex ist für ihn sowieso nur Nebensache. „Der besondere Kick“, so Richter Reinhoff, ist das Machtspiel. Darum fesselt L. die Prostituierte und zwingt sie zu dem sieben Kilometer langen Fußmarsch durch Bonn. Ziel soll ein Hotel sein, in dem er ein Zimmer genommen hat. Unterwegs sagt er Miriam detailliert, wie er sie quälen wird. Gestoppt werden kann L. durch zwei aufmerksame Polizisten. Die sehen das verschmierte Make-up der 19-Jährigen und überprüfen das vermeintliche Paar - L. fliegt auf und wird verhaftet.

Vor welchem Martyrium die Beamten Miriam L. bewahrt haben, wird erst fünf Monate später im Gerichtssaal klar, als Jörg L. von der renommierten Psychiaterin Dr. Anke Rohde befragt wird. Er spricht von Gewalt und Macht und von seinen Sexfantasien mit Kindern. Und auch frühere Taten des 39-Jährigen erscheinen in neuem Licht: 1998 wird er wegen eines Einbruchversuchs zu einer Geldstrafe verurteilt. „Diese Tat müssen wir heute neu bewerten“, stellt Richter Reinhoff fest. Denn die Polizei findet damals Elektroschocker und Klebeband bei dem Konditor. „Die gleiche Grundausstattung, die Sie bei allen Ihren Taten dabei hatten“, so der Richter. 2001 dann vergewaltigt L. eine Frau in ihrer Wohnung, dafür wird er zu sieben Jahren Haft verurteilt.

Was Miriam J. in dem Hotel hätte erleiden müssen, bleibt offen. Tatsache ist: In seiner ersten Vernehmung sagt Jörg L. aus, dass er nach der Tat Selbstmord begangen hätte.



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