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Interview zum Ärzte-Konflikt

„Ärzte können Behandlung verweigern“

Erstellt 25.06.09, 22:31h

Jörg-Dietrich Hoppe ist Präsident der Bundesärztekammer. Mit ihm sprach Werner Grosch über die Konsequenzen aus dem neuen Gesetz zur Patientenverfügung, das die Ärztekammer ablehnt.

Jörg-Dietrich Hoppe
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Präsident der Bundesärztekammer Jörg-Dietrich Hoppe. (Foto: dpa)
Jörg-Dietrich Hoppe
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Präsident der Bundesärztekammer Jörg-Dietrich Hoppe. (Foto: dpa)

Der Bundestag hat der Patientenverfügung einen rechtlichen Rahmen gegeben, der verbindlich die Pflichten der Ärzte regeln soll, wenn ein Patient seinen Willen in Bezug auf die Behandlung nicht mehr äußern kann. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus?

Patienten werden künftig vorsichtiger sein, ob sie überhaupt eine solche Verfügung verfassen. Auf jeden Fall sollten sie sich mit einem Arzt oder einer Ärztin ihres Vertrauens intensiv darüber beraten. Die Ärzte werden sich sehr genau überlegen müssen, ob sie überhaupt einen Behandlungsvertrag eingehen, wenn eine Patientenverfügung vorliegt.

Was bedeutet das konkret?

Der Gesetzgeber hat ja überhaupt nicht bedacht, dass ein Behandlungsvertrag eine beiderseitige Angelegenheit ist. Der Arzt kann ihn ebenso ablehnen wie der Patient.

Und was passiert in einem solchen Fall dann mit dem Patienten?

Wenn der beauftragte Betreuer sagt, die Verfügung wird auf jeden Fall durchgezogen, dann wird es Fälle geben, in denen er sich für die Behandlung einen anderen Arzt suchen muss. Unter den 320 000 berufstätigen Ärzten in Deutschland wird es auch welche geben, die eine andere Einstellung haben und der Verfügung dann folgen.

Warum sollten einige nicht der Verfügung folgen?

Wir sprechen ja hier nicht von den Fällen, die über kurz oder lang sicher tödlich verlaufen würden. Wir sprechen von Fällen wie dem Motorrad- oder Autofahrer, der verfügt hat, dass er lieber sterben will, wenn er nach einem Unfall nur eine eingeschränkte Chance darauf hat, seine intellektuelle Leistungsfähigkeit voll wiederzugewinnen. Es kann ja sein, dass seit Niederschrift neue medizinische Möglichkeiten geschaffen wurden, die dabei nicht berücksichtigt werden konnten. Dann könnte der Arzt die Umsetzung der Verfügung verweigern.

Rechnen Sie mit Klagen gegen Ärzte, weil sie nicht der Verfügung gefolgt sind?

Das ist gut möglich. Für die Ärzte wird es jedenfalls schwieriger. Sie werden noch stärker dem Konflikt zwischen unterlassener Hilfeleistung und Körperverletzung ausgesetzt. Es gibt aber auch jetzt schon den umgekehrten Fall. Da hatte beispielsweise ein Patient verfügt, dass er sterben will, wenn er länger als vier Wochen in einer Art Wachkoma liegt. Die Ärzte folgten dem nicht, und in der fünften Woche wachte er auf und konnte wieder ein normales Leben führen. Er hat dann die Ärzte nicht verklagt, sondern sich bei ihnen bedankt.



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