Von Eveline Kracht und Daniel Taab, 02.07.09, 16:36h, aktualisiert 03.07.09, 13:51h
Die chronisch lungenkranke Patientin war am Freitag mit Verdacht auf eine Lungenentzündung in das Ehrenfelder Krankenhaus eingeliefert worden. Als sich ihr Zustand verschlechterte, sei sie am frühen Montagmorgen auf die Intensivstation verlegt worden, berichtete der Ärztliche Direktor und Chefarzt der Klinik für Innere Medizin. Die Frau sei nicht mehr ansprechbar gewesen, beatmet und mit kreislaufunterstützenden Medikamenten behandelt worden. Grund für die Verschlechterung ihres Zustandes war eine Blutvergiftung durch die Lungenentzündung. Über die Verlegung auf die Intensivstation und den kritischen Zustand seien die Angehörigen telefonisch in Kenntnis gesetzt worden, so der Mediziner.
Als der Schwiegersohn (43) und dessen Sohn (17) gegen 19 Uhr im Krankenhaus eintrafen, habe der Stationsarzt mit ihnen über die geringen Überlebenschancen gesprochen. Allerdings sei dabei auch klar zum Ausdruck gekommen, dass die Situation nicht ganz hoffnungslos war. Der Krankheitserreger habe behandelt werden können. Trotzdem hätten die Angehörigen mit Hinweis auf eine Patientenverfügung den Abbruch der intensivmedizinischen Maßnahmen verlangt. Die Verfügung sei später gefaxt worden. Die Polizei teilte unterdessen mit, dass das Schriftstück den Wunsch der Patientin nicht im Detail geregelt habe. „Die Verfügung war kurz und knapp und wenig aussagekräftig“, sagte ein Beamter.
Nachdem das Klinikpersonal dem Willen der Angehörigen nicht nachgekommen sei, so vom Dahl, habe einer der Verwandten im Beisein einer Ärztin gegen 20.15 Uhr damit begonnen, die Spritzenpumpen (Perfusoren) mit den kreislaufstabilisierenden Medikamenten abzuschalten. Die Ärztin habe daraufhin sofort Hilfe geholt. Herbeigeeilte Pflegekräfte hätten sich schützend vor das Beatmungsgerät gestellt. Auch die Polizei wurde umgehend verständigt, die die Angehörigen festnahm. Wenige Minuten nach der dramatischen Situation hätten die Medikamente wieder zugeführt werden können. Nur dreieinhalb Stunden später verstarb die Frau. Weil die Therapien, darunter eine geänderte Antibiotika-Strategie, durchaus noch hätten greifen können, sei der Wille der Patientin und ihrer Angehörigen nicht umgesetzt worden, erklärte der Ärztliche Direktor. „Sie befand sich erst zwölf Stunden auf der Intensivstation, eine reelle Chance auf Besserung bestand durchaus.“
Nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft soll ein rechtsmedizinisches Gutachten die genaue Todesursache klären. „Es ist rechtlich ein schwieriges Gebiet“, sagte Oberstaatsanwalt Alf Willwacher. Gegen den 43-Jährigen wird wegen des Verdachts auf Totschlag ermittelt. Sein Sohn soll seinen Vater noch „angefeuert“ haben; gegen ihn wird wegen Beihilfe ermittelt. Lautstark soll der Sohn auf der Intensivstation gesagt haben: „Mach es.“
Kommentar zu Patientenverfügungen: Kaum hilfreich
Hintergrund: Patientenverfügung
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