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OVG-Urteil

Keine Demo am Kölner Dom

Von Daniel Taab, 07.05.09, 18:12h, aktualisiert 09.05.09, 10:15h

Niederlage für die rechtsgerichtete Bürgerbewegung „pro Köln“: Die Kundgebung darf nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts nicht auf dem Roncalliplatz stattfinden. Damit bestätigten die Richter das Verbot des Polizeipräsidiums Köln und die Entscheidung der Vorinstanz.

Demonstrant
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Farbenfroher Protest gegen "Pro Köln": Ein Demonstrant in Köln. (Bild: Schmülgen)
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Farbenfroher Protest gegen "Pro Köln": Ein Demonstrant in Köln. (Bild: Schmülgen)
Köln - Erneute Niederlage für die rechtsgerichtete Bürgerbewegung „pro Köln“: Die geplante Kundgebung am Samstag darf nicht auf dem Roncalliplatz am Dom stattfinden. Bei einer Durchführung der Versammlung auf dem Platz sei die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet, urteilte am Donnerstag das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster. Es bestätigte damit das Verbot des Polizeipräsidiums Köln und einen Beschluss des Verwaltungsgerichts. Alles spreche dafür, dass die Auflage der Polizei rechtmäßig sei, betonte der 5. Senat des OVG.

Die Veranstaltung darf nur auf dem Barmer Platz in Deutz stattfinden, teilten die Richter mit. Laut OVG hat „pro Köln“ nach bekannt werden des Urteils angekündigt, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anzurufen.



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