Von Daniel Taab, 07.05.09, 18:12h, aktualisiert 09.05.09, 10:15h
Die Veranstaltung darf nur auf dem Barmer Platz in Deutz stattfinden, teilten die Richter mit. Laut OVG hat „pro Köln“ nach bekannt werden des Urteils angekündigt, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anzurufen.
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08.05.2009 | 12.22 Uhr | deutschgesicht
Sicherlich werden Sie mich aufklären, denn ich verstehe Ihre Berichterstattung bezüglich des Anti-Islamisierungskongresses der Pro-Köln -Gesellschaft…
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