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„Ein guter Tag für den Lissaboner Vertrag”

Erstellt 30.06.09, 14:17h, aktualisiert 30.06.09, 20:23h

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum EU-Reformvertrag begrüßt. «Der Vertrag hat eine weitere Hürde genommen», sagte Merkel in Berlin.

Berlin - Auch nach dem Karlsruher Urteil zum EU-Reformvertrag halten Deutschland und die Europäische Union am Zeitplan für die noch ausstehende Billigung der neuen Rechtsbasis fest. Die Kläger werteten den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts am Dienstag als Bestätigung ihrer Bedenken. Aber auch die Bundesregierung und Politiker aller anderen Parteien begrüßten den Richterspruch. Karlsruhe stoppte die Ratifizierung des EU-Vertrags von Lissabon in Deutschland vorläufig und verlangte eine Stärkung der Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundesrat.

EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso erklärte in Brüssel: "Ich bin zuversichtlich, dass das Gericht mit diesem Urteil den Weg für den raschen Abschluss der deutschen Ratifizierung des Vertrags von Lissabon geebnet hat." Er setzte auf die Ratifizierung in allen EU-Ländern bis Herbst und mahnte, der Vertrag sei "unabdingbar für die Handlungsfähigkeit der EU in der jetzigen Zeit". Die neuen Befugnisse für das EU-Parlament und die direkte Rolle der nationalen Parlamente im Entscheidungsprozess würden durch den Vertrag erstmals anerkannt.

Auch der schwedische Außenminister Carl Bildt sagte, das Szenario für die kommenden Monate werde sich nicht ändern. Nach dem Zeitplan der EU soll der neue Vertrag, der die EU transparenter und demokratischer machen soll, möglichst bis Jahresende in Kraft treten. Schweden übernimmt an diesem Mittwoch die laufenden EU-Amtsgeschäfte.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte: "Der Vertrag hat eine weitere Hürde genommen." Insgesamt habe er zur Kompetenz-Neuordnung in der EU vor dem Grundgesetz Bestand. "Es ist ein guter Tag für den Lissaboner Vertrag." Sie zeigte sich "froh", dass sich die Fraktionen darauf verständigt hätten, das nach dem Urteil notwendige neue Begleitgesetz noch bis September zu verabschieden.

Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) bewertete das Urteil so: Die zentrale Aussage sei, dass der Vertrag von Lissabon mit dem Grundgesetz vereinbar sei, und die Umsetzung des Urteils werde zur besseren Legitimation von Entscheidungen auf EU-Ebene führen.

Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) rechnete damit, dass der Vertrag spätestens Anfang 2010 in Kraft treten werde. "Es liegt in unserer Hand", sagte er. Das Begleitgesetz zur parlamentarischen Beteiligung werde fristgerecht angepasst.

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) meinte, dass Beteiligungsrechte des Bundestages in Europa-Angelegenheiten verstärkt werden müssten. Der FDP-Politiker Werner Hoyer plädierte dafür, dass der Bundestag die Nachbesserungen fraktionsübergreifend auf den Weg bringt. Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) sagte, Deutschland werde den Vertrag schnell ratifizieren. Der Grünen-Abgeordnete Jerzy Montag begrüßte, dass die Bundesregierung künftig über wesentliche Fragen im Zusammenhang mit der EU nur nach vorheriger Zustimmung des Bundestags entscheiden kann.

   Die Kläger sahen sich bestätigt. Der CSU-Politiker Peter Gauweiler sagte: "Das Volk ist massiv gestärkt worden." Die Linke erklärte: "Mit diesem Urteil sind die parlamentarischen und außerparlamentarischen Möglichkeiten gestärkt, die marktradikale, unsoziale und militaristische Ausrichtung des EU-Vertrages zu korrigieren." Karlsruhe habe der Bundesregierung und der Mehrheit des Bundestages eine "demokratische Nachhilfestunde" erteilt und "die Selbstentmachtung der Legislative in Bezug auf den europäischen Gesetzgebungs- und Entscheidungsprozess gestoppt", erklärte die Linke-Führung von Lothar Bisky, Gregor Gysi und Oskar Lafontaine.

Baden-Württembergs Europaminister Wolfgang Reinhart (CDU) sieht in dem Urteil ein Warnsignal an die Bundesregierung. "Wer Deutschland in der EU vertritt, muss die Parlamente und die Länder stärker einbeziehen", sagte der Vorsitzende der Europaministerkonferenz. Die Länder müssten jetzt schnell eine gemeinsame Lösung erarbeiten. Der Bundesrat könne in der Sitzung am 18. September den Weg für ein rechtswirksames Begleitgesetz frei machen. (dpa)



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