Von CARSTEN SCHULTZ, 30.07.09, 07:18h
Die ganze Aktion trägt den etwas sperrig-bürokratischen Titel Fragebogenaktion zur Bedarfserhebung und zur Erhebung von Sozialdaten zum Zwecke der Sozialplanung. Sie steht im Zusammenhang mit dem Programm Aktiv im Alter, an dem die Stadt Königswinter teilnimmt. Erfahren will sie, wie die Älteren in der Stadt leben, wie sie leben wollen und wie angesichts des demographischen Wandels die städtischen Planungen aussehen könnten. 15 700 Euro soll die Fragebogenaktion inklusive Porto und Auswertung kosten.
Dass der Ursprungsfragenkatalog stolze 28 Seiten mit rund 200 Fragen beziehungsweise Unterpunkten umfasste, war schon vor der politischen Sommerpause im Sozialausschuss und im Stadtrat kritisiert worden. Denn: Wer nimmt sich so viel Zeit, alle Fragen zu beantworten? Und wenn das nur wenige tun, welche Aussagekraft hat dann die ganze Befragung?
Der Rat, in dessen Juni-Sitzung Peter Gola die Datenschutzbedenken schon einmal formulierte, verwies das Thema Umfrage zurück an die interfraktionelle Arbeitsgruppe, die das ganze Projekt begleitet hatte (die Rundschau berichtete). Dort soll der Fragebogen überarbeitet werden, dessen Spektrum vom Familienstand (verheiratet / verpartnert?) über Ausbildung, ehrenamtliches Engagement, die Wohnverhältnisse (Alter des Hauses; Wohnfläche) bis hin zu Sozialkontakten, Freizeitverhalten und Gesundheitszufriedenheit reicht.
Dass diese Fragebögen jetzt an die Arbeitskreismitglieder verschickt wurden, ohne sie vorher mit dem städtischen Datenschutzbeauftragten abzustimmen, ist einer von mehreren Kritikpunkten Golas. Bürgermeister Peter Wirtz hatte die Einschaltung des Datenschützers im Juni ausdrücklich zugesagt. Holger Jung, Rechtsamtsleiter und amtierender Pressesprecher der Stadt, stellte auf Rundschau-Anfrage aber klar, dass sich der Sozialausschuss in einer Sondersitzung im September mit der Fragebogenaktion beschäftigen werde. Bis zu der Sitzung soll auch der Datenschutzbeauftragte ausreichend Gelegenheit bekommen, seine Sicht der Dinge darzulegen. Zudem habe die Verwaltung den Fragebogen zwischenzeitlich komprimiert.
Peter Gola, der einen der maßgeblichen Kommentare zum Bundesdatenschutzgesetz veröffentlich hat und Vorsitzender der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung (GDD) in Bonn ist, hält den Fragebogen in seiner Ursprungsform für unzulässig. Die Stadt müsse den Betroffenen sagen, dass sie wegen der Details identifizierbar wären, auch wenn die Verwaltung dies gar nicht vorhabe. Hinzu komme, das mit der Umfrage ein Preisausschreiben verbunden sein solle, und spätestens dann müsse auch ein Name angegeben werden . . . Laut Jung ist das Preisausschreiben nur eine von vielen Ideen aus dem Arbeitskreis und ebenfalls Thema der Sondersitzung.
Peter Gola stellt indes die ganze Sinnhaftigkeit der Aktion Sozialdatenerhebung in Frage: Welche Erkenntnis gewinne die Stadt beispielsweise daraus, dass sie von jemanden wisse, dass er einen Gehstock benutze, das Haus, in dem er wohne, vor 1919 erbaut wurde und ob er viele Freunde habe?
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