Von Christian Deppe, 07.08.09, 21:53h
Das Stifterpaar, das bislang noch ungenannt bleiben will, verbindet die Übernahme der Kosten für den geplanten Museums-Anbau in Höhe von etwa fünf Millionen Euro mit der Forderung, dass der Entwurf von Hanspeter Kottmair umgesetzt wird und nicht der des Siegers des städtischen Architektenwettbewerbs, des Berliner Architektenbüros „raumzeit“. Zugleich haben die Stifter an die Stadt das Ultimatum gestellt, ihr Angebot bis spätestens Montag anzunehmen.
Der Schenkungsvertrag sieht vor, dass Planung, Bauleistung sowie Projektsteuerung und -leitung von der Stiftung in Auftrag gegeben werden. Obwohl also die Stiftung und nicht die Stadt als Bauherr auftritt, handelt es sich nach Ansicht des BDA um ein öffentliches Bauvorhaben, das ausschreibungspflichtig ist. Gestützt wird die Auffassung durch Fachanwalt Dr. Stefan Deckers: Auch wenn die öffentliche Aufgabe auf eine private Organisation übertragen werde, sei eine europaweite Ausschreibung notwendig.
Die Stadt hat ein Gutachten erstellen lassen, das zu einem anderen Schluss kommt. Decker nennt das Gutachten „ergebnisorientiert“. Es wurde erstellt von einer Kanzlei, die auch das Gutachten zu den Messehallen angefertigt hat. Durch das umstrittene Hallengeschäft droht der Stadt eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof, die in Folge hohe Schadenersatzforderungen nach sich ziehen könnte. Decker sieht nun ein weiteres solches Verfahren auf die Stadt zukommen, sollte sie den vorliegenden Schenkungsvertrag unterzeichnen.
Auch soll der Name des Museums in einem Zusatz dauerhaft mit dem der Stiftung verbunden werden. „Ihr Name würde mit dem gesamten Museum samt Inventar verbunden, obwohl die Schenkung angesichts des Gesamtwertes des Museums und der noch auf die Stadt zukommenden Kosten eher einer Einlage gleicht“, so Deckers. Die Stadt übernimmt unter anderem Umbau und Sanierung der Altbauten und trägt nach eigenen Angaben mit rund 6,4 Millionen Euro zum Gesamtprojekt bei.
Bedenklich erscheint dem BDA auch, dass den Stiftern weit reichendes Mitspracherecht hinsichtlich der Museumskonzeption eingeräumt werden solle. So sichert ihnen die Stadt zu, das Museum auf unbegrenzte Zeit als organisatorische Einheit und auf der Grundlage eines Konzeptes zu betreiben, „das geeignet ist, das Museum in die Zukunft zu führen“. Bei Verstößen könnten die Stifter vom Vertrag zurücktreten und die investierte Summe einklagen. Das „Gestaltungsrecht“ verjähre nicht, sondern vererbe sich. Das heiße, dass selbst ein Ururenkel der Stifter den Betrag zurückfordern könne, wenn er das Konzept für nicht zukunftsfähig halte, so Deckers. „Dies ist allen Beteiligten bewusst. Es kann heute jedoch nicht unterstellt werden, dass Nachfahren der Stifter unaufrichtige Intentionen hegen“, teilte die Stadt gestern mit.
Letztlich drohe auch ein baukultureller Dammbruch, wenn das Wettbewerbsergebnis nicht berücksichtigt werde, befürchtet der BDA-Vorsitzende Stefan Schmitz. Man habe sich mit einem Kompromiss zwischen beiden Entwürfen auf den „kleinsten gemeinsamen Nenner“ geeinigt, der nun mit Füßen getreten werde. Der Gestaltungsbeirats-Vorsitzende Jürgen Minkus beklagt die „Umgangsformen“ und „mangelnde Kommunikationskultur“. Akzeptiere die Stadt die Schenkung zu den Bedingungen der Stifter, sei der Schaden größer, als wenn sie das Angebot ablehne, meint Schmitz.
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