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„Er ist Mitglied einer Bande“

Von GREGOR RITTER, 01.09.09, 07:03h

Trotz Handy-Ortung und abgehörter Telefongespräche: Der letzte stichhaltige Beweis fehlte Richter Peter Königsfeld vom Kerpener Amtsgericht, dass der 38-jährige Angeklagte an...

KERPEN. Trotz Handy-Ortung und abgehörter Telefongespräche: Der letzte stichhaltige Beweis fehlte Richter Peter Königsfeld vom Kerpener Amtsgericht, dass der 38-jährige Angeklagte an einem Einbruch am 31. Januar in Burbach mitgewirkt hat. Dafür aber sahen es Königsfeld und die Schöffen als erwiesen an, dass der Mann an dem Diebstahl eines Tresors in Würselen zwei Tage später beteiligt gewesen war, und verurteilten ihn wegen schweren Bandendiebstahls zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. „Sie haben den Eindruck eines ausgebufften Kriminellen gemacht“, gab Königsfeld dem Angeklagten mit auf den Weg.

Der 38-Jährige war am 2. Februar dieses Jahres in Sindorf vor einer Polizeikontrolle geflüchtet, im Auto fanden die Beamten später einen ungeöffneten Safe. Die Auswertung der Verbindungsdaten des bei dem Verdächtigen gefundenen Handys ergaben, dass damit zur Tatzeit und am Tatort des 31. Januars telefoniert worden war - und in einem späteren Gespräch war die Rede von einer Hochzeit gewesen, die man zwar besucht habe, die aber „nicht gut“ gewesen sei.

Vorher hatten sich an dem letzten Verhandlungstag am Amtsgericht zwei mutmaßliche Komplizen des Angeklagten, gegen die derzeit ein Verfahren vor dem Amtsgericht Detmold läuft, im Zeugenstand ausgeschwiegen. Sie hätten nichts zu sagen, betonten beide unisono und verwiesen auf ihre Anwälte. Einer der beiden, 27 Jahre alt, wird beschuldigt, von Februar bis April 14 Einbrüche verübt zu haben, dem anderen (30) werden fünf solche Delikte zur Last gelegt.

DNA-Spuren mit

mehreren Einbrüchen in

Verbindung gebracht

„Der Angeklagte ist Mitglied einer Bande“, stellte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer fest, und Richter Königsfeld und Schöffen waren derselben Meinung: Alle Voraussetzungen dafür sah Königsfeld klar erfüllt. Zu Ungunsten des Angeklagten führte er ferner ins Feld, dass dieser sich nur sehr spärlich eingelassen habe. Außer dem Geständnis, er sei an dem zweiten Einbruch beteiligt gewesen, war ihm vor Gericht nicht viel zu entlocken.

1997 war der Kosovare, dessen Asylgesuch 1995 abgelehnt worden war, wegen Einbruchs in ein Herrenmodegeschäft zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. Nach Ergebnissen der Ermittler hat sich der 38-Jährige mehrfach illegal in Deutschland aufgehalten, seine DNA-Spuren wurden mit verschiedenen Einbrüchen in Verbindung gebracht.



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