Von Philipp Schumacher, 01.09.09, 19:45h, aktualisiert 01.09.09, 19:49h
Die Veröffentlichung vorab verstößt gegen Bundes- und Landesgesetze. Nicht nur die Ergebnisse der Landtagswahlen in Sachsen, sondern auch die in Thüringen und im Saarland sollen durchgesickert sein. Gegenüber der Rundschau bestätigte das Büro der sächsischen Landeswahlleiterin, dass es mittlerweile erste Gespräche mit Rudolph gegeben hat. Über die Medien ließ Rudolph verlauten, dass er sich nicht erklären kann, wie die Infos auf sein Twitter-Portal gelangt sind. Seine Internetseite ist mittlerweile gelöscht. Sowohl Bundeswahlleiter als auch die sächsische Wahlleiterin verfolgen die Angelegenheit nun weiter. Schneider-Böttcher behält sich eine Bestrafung vor, die zu einer Geldbuße bis 50 000 Euro führen kann. Eine Anfechtung ihrerseits gegen die Wahl sei denkbar, wenn die frühe Veröffentlichung die Verteilung der Sitze im Landtag beeinflusst haben sollte. Sie müsste bis einen Monat nach Veröffentlichung des endgültigen Ergebnisses beim Sächsischen Landtag eingehen.
Aus dem Büro des Bundeswahlleiters heißt es: „Wir bleiben am Ball.“ Gerade mit Blick auf die Bundestagswahl am 27. September habe der Bund „Interesse an einer Vorsorge“, auch wenn die Ermittlungen letztlich durch die jeweiligen Landeswahlleiter erfolgen muss. Über Twitter war schon bei der Wahl Bundespräsidentenwahl das Endergebnis vorzeitig bekannt geworden.
| JETZT BESTELLEN! 4 Wochen Rundschau zum Vorzugspreis. Sie sparen mehr als 35%. |
|
Anzeige