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Jugendliche bekamen Alkohol

Erstellt 17.09.09, 07:03h

Eine ernüchternde Bilanz zieht Ordnungsamtsleiter Herbert Außem nach Kontrollen in der vergangenen Woche, inwieweit Jugendschutzbestimmungen von Verkaufsstellen eingehalten...

HÜRTH. Eine ernüchternde Bilanz zieht Ordnungsamtsleiter Herbert Außem nach Kontrollen in der vergangenen Woche, inwieweit Jugendschutzbestimmungen von Verkaufsstellen eingehalten werden. Überprüft wurden 45 Kioske, Tankstellen, Einzelhandelsgeschäfte und Supermärkte. Das Augenmerk legten die Ordnungshüter auf Gewerbebetriebe, die Alkohol verkaufen.

Die Bilanz fällt deshalb so ernüchternd aus, weil es jugendlichen Testkäufern gelang, in 30 Betrieben problemlos Alkohol zu kaufen. So gingen beispielsweise Wodka und andere branntweinhaltige Getränke an 15-Jährige über die Theke. Das bedeutet, dass rund 66 Prozent der überprüften Betriebe die Bestimmungen des Jugendschutzgesetztes missachten. Gegen diese Verkaufsstellen wurden Verfahren wegen Ordnungswidrigkeit eingeleitet.

Das Jugendschutzgesetz verbietet den Verkauf von bier- und weinhaltigen Getränken an unter 16-Jährige.

Sündern droht Bußgeld

von bis zu 50 000 Euro

Branntwein und branntweinhaltige Getränke dürfen nur an Erwachsene ab 18 Jahre verkauft werden. Auch die Weitergabe solcher Getränke an Minderjährige ist untersagt. Für Zuwiderhandlungen sind hohe Bußgelder von bis zu 50 000 Euro angesetzt.

Nach Angaben der Europäischen Union machen Jugendliche ihre ersten Erfahrungen mit Alkohol heute bereits mit durchschnittlich zwölf Jahren. Den ersten Vollrausch erleben sie in der Regel zwei Jahre später. (uw)



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