Erstellt 17.09.09, 07:03h
Die Bilanz fällt deshalb so ernüchternd aus, weil es jugendlichen Testkäufern gelang, in 30 Betrieben problemlos Alkohol zu kaufen. So gingen beispielsweise Wodka und andere branntweinhaltige Getränke an 15-Jährige über die Theke. Das bedeutet, dass rund 66 Prozent der überprüften Betriebe die Bestimmungen des Jugendschutzgesetztes missachten. Gegen diese Verkaufsstellen wurden Verfahren wegen Ordnungswidrigkeit eingeleitet.
Das Jugendschutzgesetz verbietet den Verkauf von bier- und weinhaltigen Getränken an unter 16-Jährige.
Sündern droht Bußgeld
von bis zu 50 000 Euro
Branntwein und branntweinhaltige Getränke dürfen nur an Erwachsene ab 18 Jahre verkauft werden. Auch die Weitergabe solcher Getränke an Minderjährige ist untersagt. Für Zuwiderhandlungen sind hohe Bußgelder von bis zu 50 000 Euro angesetzt.
Nach Angaben der Europäischen Union machen Jugendliche ihre ersten Erfahrungen mit Alkohol heute bereits mit durchschnittlich zwölf Jahren. Den ersten Vollrausch erleben sie in der Regel zwei Jahre später. (uw)
Alkoholtestkäufe
18.09.2009 | 13.43 Uhr | Kontrabass
Offenbar mussten diese Geschäfte nicht mit einer Kontrolle rechnen. Nur wenn das Risiko einer Kontrolle und die zu erwartende Strafe hoch sind, wird…
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