Von Detlef Fechtner, 18.10.09, 21:05h
Deswegen ist die bloße öffentliche Forderung eines Ministerpräsidenten, deutsche Standorte müssten erhalten bleiben, alles andere als ein gerichtsfester Beweis dafür, dass EU-Recht tatsächlich verletzt wurde. Das Europarecht verbietet lediglich, dass Beihilfen vergeben werden, wenn damit Standorte entgegen wirtschaftlicher Vernunft gegenüber vielversprechenderen Werken bevorzugt werden.
Im Fall Opel spricht einiges dafür, dass EU-Kommissarin Kroes keine schwerwiegenden Vorbehalte gegen den Käufer Magna hat, sondern nur deshalb beckmesserisch auf formelle Garantien besteht, um sich später nicht nachsagen zu lassen, sie habe die Deutschen zu großzügig behandelt. Doch solche persönlichen Profilierungen sind Wettbewerbspolitik für die Galerie. Angesichts der Lage, in der sich Opel befindet, sind sie sogar ein gefährliches Spiel mit dem Feuer.
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