Erstellt 07.11.09, 07:00h
Doch das Tier beschäftigt jetzt nicht nur die Medien in unserer Region, sondern auch die Behörden. Gestern war der Euskirchener Kreisveterinär Dr. Jochen Weins gefragt, denn ein Fernsehteam wollte von ihm wissen, welche Voraussetzungen ein Privatmann erfüllen muss, wenn er selbst eine Raubkatze dieser Größenordnung halten will.
Auch bei der Euskirchener Polizei gingen erste Anfragen ein. Offiziell ist die Behörde damit aber nicht befasst. Polizeisprecher Lothar Willems, selbst Jäger, erläuterte aber, dass kein Jäger das Raubtier erlegen dürfe. Denn Panther gehören nicht zum jagdbaren Wild in Deutschland. Erst wenn die Raubkatze zum Problem werde, könne entsprechend gehandelt werden, so Willems. Kreissprecher Walter Thomaßen sieht, falls der Panther den Kreis Euskirchen betritt, die örtlichen Ordnungsbehörden in der Pflicht. Da unterstützen wir vom Kreis natürlich durch die Arbeit unserer Leitstelle, durch Polizei und Kreisveterinäre, sagte Thomaßen. (bz)
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