Von Detlef Fechtner, 24.11.09, 20:32h
Wie schnell geht bald der Anbieterwechsel?
In Deutschland dauert es bislang im Schnitt drei Tage bei Handys und fünf Tage bei Festnetzanschlüssen, bis der Nutzer nach einem Anbieterwechsel wieder unter seiner alten Nummer zu erreichen ist. Künftig können Kunden darauf pochen, dass sie ihre Telefonnummer innerhalb eines Tages übertragen bekommen.
Wie kann ich Hilfe im Notfall rufen?
Die Erreichbarkeit der internationalen Notrufnummer 112 wird ausgeweitet - vom traditionellen Telefonnetz auch auf neue Technologien. Zudem wird präziser gefasst, welche Angaben die Netzbetreiber an Polizei und Feuerwehr liefern müssen, um Menschen in Not anhand ihres Notrufes zu orten, da Verletzte - vor allem im Ausland - oft nicht erklären können, wo sie sich gerade befinden.
Was müssen Internet-Dienste künftig leisten?
Das neue EU-Recht fordert die nationalen Regulierer auf, eine Mindestqualität für alle Angebote der Netzübertragung zu verlangen. Einige Anbieter bieten bislang hochwertige Dienstleistungen wie Internet-TV an, verlangen ihren Kunden aber ab, dass sie dadurch etwa Aussetzer bei Telefonaten hinnehmen. Dies wird nicht mehr erlaubt sein.
Dürfen Anschlüsse abgeschaltet werden?
Über diese Frage wurde am längsten gestritten. Der schließlich vereinbarte Kompromiss sieht vor, dass EU-Staaten ihren Bürgern nicht einfach ohne Anhörung der Beteiligten und ohne Anspruch auf eine zügige gerichtliche Überprüfung den Internetzugang abschalten lassen dürfen - selbst wenn die Kunden durch illegales Herunterladen Urheberrechte verletzt haben sollten und sie deshalb mehrmals vorgewarnt wurden. Durch die neuen EU-Gesetze wird die Nutzung des Internet erstmals rechtlich als Ausübung einer Grundfreiheit behandelt.
Was gilt zum Schutz vor Datenmissbrauch?
Die Betreiber werden zur sicheren Aufbewahrung von Kundendaten verpflichtet. Damit sie diese Vorgabe ernst nehmen, sind sie in Zukunft zudem verpflichtet, sowohl die Behörden als auch die Kundschaft zu informieren, falls der Schutz persönlicher Daten verletzt wird. Zudem gibt es strengere Vorgaben für den Einsatz von „Cookies“, also kleiner Profildateien, die beim Besuch von Internetseiten auf dem Computer des Nutzers gespeichert werden und die Aufzeichnung des Nutzerverhaltens ermöglichen.
Wer beaufsichtigt den Wettbewerb?
Mit dem Gesetzespaket wird ein europäisches Gremium geschaffen, das eine wirkungsvollere Abstimmung der nationalen Regulierer sicherstellen soll. Im Falle eines Falles können die Aufsichtsbehörden sogar eine Teilung von Konzernen anordnen - in Netzbetreiber und Diensteanbieter.
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