Erstellt 03.12.09, 22:26h
Das Urteil war überfällig. Grundsätzlich ist es aber schade, dass sich dieser Vater erst an den Gerichtshof in Straßburg wenden musste, um zum Recht zu kommen. Es gab ja bereits den Hinweis des Bundesverfassungsgerichts, die betreffende Rechtslage zu prüfen. Die Bundesregierung hat das in sechs Jahren nicht geschafft.
Was für eine Konsequenz muss es nun geben?
Es bedarf dringend der gesetzlichen Klarstellung. Dass nämlich grundsätzlich beide Eltern für das Sorgerecht Verantwortung tragen.
Bislang ist dies bei Eheschließung automatisch so, Unverheiratete müssen eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben...
... und wenn dies nicht geschieht, verbleibt das Sorgerecht automatisch bei der Mutter. Das geht nicht. Es kann auch keine Aktienmehrheit am Kind geben, so nach dem Motto: 61 Prozent für die Mutter, 39 für den Vater. Im Gesetz muss stehen: ,Beide Eltern tragen Sorge. Wie bei Verheirateten.
Manche sagen, das bringt die Mutter in die ungünstige Lage, sich mit dem Vater auch auseinandersetzen zu müssen, wenn dieser gar kein Interesse am Kind zeigt.
Aber das kann doch nicht Grundlage fürs Gesetz sein. Wenn es zu schwerwiegenden Problemen kommt, bedarf es einer weitergehenden Klärung. Das ist bei Verheirateten aber genauso.
Wie beurteilen Sie heute grundsätzlich die Situation von Vätern, die in Trennung leben?
Es gibt schon viele Probleme. Dabei geht es weniger ums Sorgerecht als ums Umgangsrecht. Ich habe gerade den Fall eines Vaters aus Wuppertal, der muss 600 Kilometer fahren, um überhaupt mal sein Kind zu sehen. Andere haben sich das Sorgerecht regelrecht erkauft, also durch finanzielle Zuwendungen. Ich sage heute auch nicht mehr automatisch: ,Da musst Du durch, denk ans Kind. Ich rate auch schon mal: ,Überleg Dir gut, ob Du das auf Dauer durchhalten kannst.
Aber im Umgangsrecht haben die Väter heute schon eine bessere Position.
Ja, da hat sich in den letzten Jahren einiges getan, das muss man sagen. Vor allem haben die Gerichte anerkannt, dass es sich nicht um Zeitväter handelt, sondern dass sie einen wichtigen Einfluss auf das Kind haben. Wir reden hier halt immer über die schwierigen Fälle, und da muss man leider sagen: Je härter die Mutter auftritt, desto mehr setzt sie durch.
Erklären Sie das bitte.
Sie kann nach wie vor erreichen, dass der Vater das Kind kaum oder gar nicht mehr sieht. Es gibt zwar klare Regelungen zum Umgangsrecht. Aber wenn zwei Wochen dazwischen liegen, hat die Mutter genügend Zeit, um auf das Kind einzuwirken. Dann schreit es irgendwann, ,ich will nicht, und dann hats der Vater schwer.
Sehen Sie die Gerichte offen für die Position der Väter?
Es ist ein Glücksspiel. Wenn Sie ein gutes Familiengericht haben, dann können Sie ganz viel machen. Andersherum: Wenn Sie das falsche Gericht erwischen und die Mutter schwierig ist, dann wars das mit der Beziehung zum Kind.
Wie erklärt man einem Gericht eigentlich seine Vater-Qualitäten?
Es gibt ein Gutachten. Dafür sitzt jemand daneben und beurteilt das Verhältnis zwischen Vater und Kind und informiert sich. Auch da weiß man aber bei bestimmten Gutachtern, wohin die Reise geht. Wir fordern vor allem schnellere Verhandlungen, denn nach zwei Jahren will das Kind den Vater auch nicht mehr sehen.
Eine Frage drängt sich auf: Gehen nicht diese Streitigkeiten immer zulasten des Kindes?
Auch deswegen sollte es kurze Verfahren geben. Und dann gibt es Verfahrenspfleger, die immer wieder daran erinnern sollten. Aber es stimmt: Es ist nicht alles juristisch lösbar. Nur gibt es leider für Väter viel zu wenig Beratungsangebote. Und schon gar nicht welche, die nicht mit Frauen besetzt sind, wo sie einfach ihre Probleme schildern können. Das würde schon mal ganz viel auffangen.
Das Gespräch führte Jens Meifert
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