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Verbummelte Fälle

Justizparadies für Kinderschänder?

Erstellt 23.07.09, 15:46h

Will man schwere Straftaten begehen, gibt es offenbar kein angenehmeres Pflaster wie Mönchengladbach. Dort sind jahrelang viele Verfahren liegengeblieben; unter anderem musste wegen Fristablauf erneut ein mutmaßlicher Kinderschänder aus der U-Haft entlassen werden.

MÖNCHENGLADBACH - Bei der Justiz in Mönchengladbach sind weitere Missstände bekanntgeworden. Nutznießer jahrelanger Verschleppung von Fällen bei der Staatsanwaltschaft seien erneut auch Kinderschänder. Dies berichteten der kommissarische Behördenleiter Emil Brachthäuser und der Düsseldorfer Generalstaatsanwalt Gregor Steinforth am Donnerstag. Strafverfahren seien liegengeblieben oder entsprechende Akten sogar verschwunden. Unter Verdacht stehe eine Justiz-Angestellte, die als Servicekraft arbeite. Sie soll mindestens sechs Verfahren jahrelang liegen gelassen und die Fristen ignoriert haben. Die Frau wurde inzwischen versetzt, weitere Konsequenzen werden geprüft.

Eine Sprecherin des NRW-Justizministeriums in Düsseldorf erklärte, die Vorgänge seien Ministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) im Mai bekanntgeworden und hätten mit zur Ablösung des Mönchengladbacher Behördenleiters vor knapp zwei Wochen geführt. Damals hatte vor allem die Freilassung eines Kinderschänders aus der Untersuchungshaft wegen zu langsamer Arbeit der Mönchengladbacher Behörde für Empörung gesorgt. Als weitere Freilassungen wegen zu schleppender Bearbeitung bekannt wurden, hatte die Opposition den Rücktritt der Ministerin gefordert.

Akten brauchten zwei Jahre bis zum BGH

Auf die nun bekannt gegebenen Fälle war eine Urlaubsvertreterin der Justiz-Angestellten Ende 2008 gestoßen. Letztere habe rund 3.000 Fälle im Jahr in ihren Händen gehabt. Entsprechend umfangreich sei die Prüfung, was davon liegengeblieben sei. "Tausende Verfahren müssen rückblickend überprüft werden", sagte Steinforth.

So sei die Strafe für einen Kinderschänder vom Bundesgerichtshof (BGH) Mitte 2005 um ein halbes Jahr auf dreieinhalb Jahr vermindert worden, weil die Akten erst mit mehr als zweijähriger Verspätung dem BGH zur Revision weitergeleitet worden waren, berichtete Brachthäuser. Danach sei der Mann nicht zum Strafantritt geladen worden, weil die Akte erneut dreieinhalb Jahre liegengeblieben seien. Gegen die erst in diesem Jahr verschickte Ladung zum Strafantritt wehre sich der Mann derzeit mit Hinweis auf die nicht von ihm zu verantworteten Verzögerungen.

Nach Urteilsspruch weitere Mädchen missbraucht

Auch im Fall eines weiteren Kinderschänders musste Brachthäuser attestieren: "Die Akten gerieten bei der Staatsanwaltschaft außer Kontrolle und waren nicht mehr auffindbar." Ein Sexualverbrecher war wegen Missbrauchs von Kindern zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Erst Anfang 2009 wurde der Verlust der Akten bemerkt, die rekonstruiert werden mussten. Der Bundesgerichtshof hob daraufhin das Urteil auf und verwies den Fall zurück nach Mönchengladbach. Zwischenzeitlich hatte der Mann als Fußball-Trainer zwei weitere Mädchen missbraucht. "Selbst bei äußerst zügiger Arbeit wären diese weiteren Taten aber nicht verhindert worden", betonte Brachthäuser.

Im dritten Fall war die Bewährungsstrafe für einen Exhibitionisten vom Oberlandesgericht um mehr als die Hälfte erlassen worden, weil seine Akte fast drei Jahre liegengeblieben war. Die übrigen drei Fälle betrafen Jugendstrafsachen wie Überfälle und Diebstähle. "So schlimm diese Vorwürfe auch sind, es sind Einzelfälle, die sich auf einer Geschäftsstelle ereignet haben", betonte Brachthäuser. Er habe inzwischen angeordnet, dass auch die Vorgesetzten per Computerabfrage die Einhaltung der Fristen kontrollieren. Dies sei in Mönchengladbach bislang nicht geschehen. (dpa)



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