Erstellt 23.07.09, 15:46h
Eine Sprecherin des NRW-Justizministeriums in Düsseldorf erklärte, die Vorgänge seien Ministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) im Mai bekanntgeworden und hätten mit zur Ablösung des Mönchengladbacher Behördenleiters vor knapp zwei Wochen geführt. Damals hatte vor allem die Freilassung eines Kinderschänders aus der Untersuchungshaft wegen zu langsamer Arbeit der Mönchengladbacher Behörde für Empörung gesorgt. Als weitere Freilassungen wegen zu schleppender Bearbeitung bekannt wurden, hatte die Opposition den Rücktritt der Ministerin gefordert.
Akten brauchten zwei Jahre bis zum BGH
Auf die nun bekannt gegebenen Fälle war eine Urlaubsvertreterin der Justiz-Angestellten Ende 2008 gestoßen. Letztere habe rund 3.000 Fälle im Jahr in ihren Händen gehabt. Entsprechend umfangreich sei die Prüfung, was davon liegengeblieben sei. "Tausende Verfahren müssen rückblickend überprüft werden", sagte Steinforth.
So sei die Strafe für einen Kinderschänder vom Bundesgerichtshof (BGH) Mitte 2005 um ein halbes Jahr auf dreieinhalb Jahr vermindert worden, weil die Akten erst mit mehr als zweijähriger Verspätung dem BGH zur Revision weitergeleitet worden waren, berichtete Brachthäuser. Danach sei der Mann nicht zum Strafantritt geladen worden, weil die Akte erneut dreieinhalb Jahre liegengeblieben seien. Gegen die erst in diesem Jahr verschickte Ladung zum Strafantritt wehre sich der Mann derzeit mit Hinweis auf die nicht von ihm zu verantworteten Verzögerungen.
Nach Urteilsspruch weitere Mädchen missbraucht
Auch im Fall eines weiteren Kinderschänders musste Brachthäuser attestieren: "Die Akten gerieten bei der Staatsanwaltschaft außer Kontrolle und waren nicht mehr auffindbar." Ein Sexualverbrecher war wegen Missbrauchs von Kindern zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Erst Anfang 2009 wurde der Verlust der Akten bemerkt, die rekonstruiert werden mussten. Der Bundesgerichtshof hob daraufhin das Urteil auf und verwies den Fall zurück nach Mönchengladbach. Zwischenzeitlich hatte der Mann als Fußball-Trainer zwei weitere Mädchen missbraucht. "Selbst bei äußerst zügiger Arbeit wären diese weiteren Taten aber nicht verhindert worden", betonte Brachthäuser.
Im dritten Fall war die Bewährungsstrafe für einen Exhibitionisten vom Oberlandesgericht um mehr als die Hälfte erlassen worden, weil seine Akte fast drei Jahre liegengeblieben war. Die übrigen drei Fälle betrafen Jugendstrafsachen wie Überfälle und Diebstähle. "So schlimm diese Vorwürfe auch sind, es sind Einzelfälle, die sich auf einer Geschäftsstelle ereignet haben", betonte Brachthäuser. Er habe inzwischen angeordnet, dass auch die Vorgesetzten per Computerabfrage die Einhaltung der Fristen kontrollieren. Dies sei in Mönchengladbach bislang nicht geschehen. (dpa)
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