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Interview

Sparleuchten können den Wach-Schlaf-Rhythmus stören

Erstellt 01.09.09, 12:04h

Über die gesundheitlichen Auswirkungen von Energiesparlampen sprach Jörg Zittlau mit Psychiater und Schlafforscher Prof. Dieter Kunz von der Charité in Berlin.

Worin unterscheidet sich das Licht einer Glühlampe von dem einer Energiesparleuchte?

Das Licht herkömmlicher Glühlampen und Halogenlampen besitzt ein kontinuierliches Spektrum, das dem des Sonnenlichts ähnelt und auch Strahlung im Rot- und Infrarotbereich enthält. Diese Kontinuität fehlt den Energiesparlampen. Ihr Licht hat einen hohen Blauanteil und dafür weniger rotes und infrarotes Licht. Dadurch werden die Rezeptoren im Auge auf andere Weise gereizt als bei einer Glühlampe.

Hat dies auch psychische Konsequenzen?

Ja. Die Lichtreize auf der Netzhaut sind hauptverantwortlich für unseren circadianen Rhythmus. Er richtet sich normalerweise nach dem Wechsel von Tag und Nacht: Wenn es hell wird, werden wir aktiv, bei Dunkelheit schalten wir hingegen auf Ruhe. Die Glühlampe nimmt keinen Einfluss auf diesen Rhythmus, doch bei einer Energiesparlampe ist das aufgrund ihres hohen Blaulichtanteils sehr wohl möglich.

Inwiefern?

Blaulicht unterdrückt die Ausschüttung des Hormons Melatonin, das als Taktgeber für unsere innere Uhr zuständig ist und dessen Konzentration normalerweise in der Nacht um das Zehnfache ansteigt.

Hat dies gesundheitliche Konsequenzen?

Ob Energiesparlampen konkret zu gesundheitlichen Störungen führen, wissen wir nicht. Wir wissen aber, dass Störungen der biologischen Uhr generell Einflüsse auf unterschiedlichste Erkrankungen haben können, vom Infarkt über die Depression bis zu Tumorerkrankungen.

Als doch zurück zur alten Glühbirne?

Nicht unbedingt. Denn wenn man eine Energiesparlampe im Büro hat, macht das ja nichts, weil wir dann ja eigentlich ohnehin auf Tagesaktivität eingestellt sein sollten. Im Schlafzimmer beispielsweise kann sie jedoch ein Problem sein.

Haben denn alle Energiesparlampen einen hohen Blaulichtanteil?

Nein. Es gibt welche, die nicht viel mehr Blaulicht abstrahlen als eine Glühlampe.

Kann der Kunde dies denn irgendwie erkennen, beispielsweise anhand der Verpackungsaufschrift?

Nein. Auf den Verpackungen ist der Blaulicht-Anteil in der Regel nicht aufgeführt. Ein Versäumnis, das unbedingt beseitigt werden sollte. Aus Sicht der Chronobiologie gehört die Angabe des Blaulichtanteils eigentlich zu den Mindestanforderungen, die bei der flächendeckenden Einführung von Energiesparleuchten erfüllt sein sollten.



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