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Verwaltungsgericht

Hafenausbau vorläufig gestoppt

Von Christian Deppe, 02.09.09, 11:50h, aktualisiert 02.09.09, 18:00h

Das Verwaltungsgericht Köln hat den Ausbau des Godorfer Hafens vorläufig gestoppt. Zwei Anwohner hatten Klage erhoben und sowohl formale als auch inhaltliche Fehler geltend gemacht.

Godorder Hafen
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Der Godorfer Hafen. (Archivbild: Hanano)
Godorder Hafen
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Der Godorfer Hafen. (Archivbild: Hanano)
Köln - Das Verwaltungsgericht Köln hat den Ausbau des Godorfer Hafens vorläufig gestoppt. Mit zwei heute bekannt gegebenen Urteilen hat es den Klagen von zwei Anwohnern stattgegeben und den Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben aufgehoben. Die Anwohner hatten im November 2006 Klage erhoben und sowohl formale als auch inhaltliche Fehler geltend gemacht.

Vor allem hatten sie Versäumnisse beim Hochwasserschutz und beim Lärmschutz und die teilweise fehlende Zuständigkeit der Bezirksregierung gerügt. Auch das Gericht geht davon aus, dass für einen Teil der von der Bezirksregierung erteilten Genehmigungen die Stadt Köln zuständig gewesen wäre. Das Planfeststellungsverfahren muss damit neu aufgerollt werden. Gegend den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das Gericht zudem die Berufung gegen die im Klageverfahrenen ergangenen Urteile zugelassen, die innerhalb eines Monats eingelegt werden kann.



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