Von Christian Deppe, 02.09.09, 11:50h, aktualisiert 02.09.09, 18:00h
Vor allem hatten sie Versäumnisse beim Hochwasserschutz und beim Lärmschutz und die teilweise fehlende Zuständigkeit der Bezirksregierung gerügt. Auch das Gericht geht davon aus, dass für einen Teil der von der Bezirksregierung erteilten Genehmigungen die Stadt Köln zuständig gewesen wäre. Das Planfeststellungsverfahren muss damit neu aufgerollt werden. Gegend den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das Gericht zudem die Berufung gegen die im Klageverfahrenen ergangenen Urteile zugelassen, die innerhalb eines Monats eingelegt werden kann.
Das ist aber peinlich für die KölnischeRundschau!
02.09.2009 | 15.07 Uhr | raum-fuer-den-fluss
Vor kaum mehr als einem Monat schrieben Sie noch im KÖLN-KOMPASS:
"Unser Urteil - GUT! Der Godorfer Hafen nimmt langsam Gestalt an: Trotz der noch…
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