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Anti-Islamisierungskongress

Polizeiverbot war rechtswidrig

Von Daniel Taab, 30.10.09, 11:35h, aktualisiert 30.10.09, 11:38h

Ein Sieg für die rechtsgerichtete Bürgerbewegung "pro Köln": Die Auflösung des ersten "Anti-Islamisierungskongresses" durch die Polizei auf dem Heumarkt im September 2008 war rechtswidrig. Dieses Urteil fällten am Donnerstag Richter am Verwaltungsgericht.

Gegendemo Pro Köln
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Schilder von Pro Köln - Pro Köln und Pro NRW werden vom Verfassungsschutz beobachtet. (Bild: Gauger)
Gegendemo Pro Köln
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Schilder von Pro Köln - Pro Köln und Pro NRW werden vom Verfassungsschutz beobachtet. (Bild: Gauger)
Köln - Die rechtsgerichtete Bürgerbewegung "pro Köln" hatte sich gegen das Verbot durch die Kölner Polizei juristisch zur Wehr gesetzt und errang einen Sieg. Allerdings betonte ein Gerichtssprecher, dass die Polizei nun vor das Oberverwaltungsgericht in Münster gehen kann.

Rückblick: Nach schweren Ausschreitungen hatte sich die Polizeiführung damals entschlossen, die Veranstaltung zu verbieten. Sie begründete dies damit, dass die Sicherheit der rund 15 000 friedlichen Gegendemonstranten gefährdet sei. Vor allem deswegen, weil es nicht möglich gewesen wäre, 300 weitere Kongress-Teilnehmer vom Flughafen durch die Absperrungen zum Heumarkt zu bringen. "Wir hätten mit Gewalt eine Schneise schlagen müssen", betonte damals Polizeipräsident Klaus Steffenhagen. Die Richter urteilten jedoch: Die Polizei hätte den bereits rund 150 Teilnehmern auf dem Heumarkt die Veranstaltung ermöglichen müssen.

Polizeidirektor Udo Behrendes betonte gestern vor Gericht ausdrücklich, dass es rund um den Heumarkt 13 Brennpunkte gab - mit teilweise "explosiver Stimmung". Es habe 879 Festnahmen gegeben. Mit dem Verbot habe man den Druck herausnehmen wollen. "Die Autonomen haben nur darauf gewartet, dass die 300 Teilnehmer zum Heumarkt geführt werden", so Behrendes. Das Verwaltunsgericht war dennoch der Ansicht, dass den Teilnehmern auf dem Heumarkt der Kongress hätte ermöglicht werden müssen.

Im Zusammenhang mit dem zweiten "Anti-Islamisierungskongress" verlor die Bürgerbewegung die Klagen gegen die Polizeiführung. Die Verbote und Auflagen waren rechtmäßig, so ein Sprecher. "pro Köln" war nicht damit einverstanden, dass die Veranstaltung auf dem Barmer Platz stattfinden musste. In einem anderen Fall wurde das Verfahren aus formalen Gründen eingestellt. Abgewiesen wurde auch die Klage gegen das Verbot einer Bustour durch die Innenstadt bis zur geplanten Moschee. Bereits das Bundesverfassungsgericht hatte die Verbote bestätigt. Und: "pro-Köln"-Funktionär Jörg Uckermann scheiterte mit einer Unterlassungsklage gegen Polizeipräsident Steffenhagen.



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