Von Daniel Taab, 30.10.09, 11:35h, aktualisiert 30.10.09, 11:38h
Rückblick: Nach schweren Ausschreitungen hatte sich die Polizeiführung damals entschlossen, die Veranstaltung zu verbieten. Sie begründete dies damit, dass die Sicherheit der rund 15 000 friedlichen Gegendemonstranten gefährdet sei. Vor allem deswegen, weil es nicht möglich gewesen wäre, 300 weitere Kongress-Teilnehmer vom Flughafen durch die Absperrungen zum Heumarkt zu bringen. "Wir hätten mit Gewalt eine Schneise schlagen müssen", betonte damals Polizeipräsident Klaus Steffenhagen. Die Richter urteilten jedoch: Die Polizei hätte den bereits rund 150 Teilnehmern auf dem Heumarkt die Veranstaltung ermöglichen müssen.
Polizeidirektor Udo Behrendes betonte gestern vor Gericht ausdrücklich, dass es rund um den Heumarkt 13 Brennpunkte gab - mit teilweise "explosiver Stimmung". Es habe 879 Festnahmen gegeben. Mit dem Verbot habe man den Druck herausnehmen wollen. "Die Autonomen haben nur darauf gewartet, dass die 300 Teilnehmer zum Heumarkt geführt werden", so Behrendes. Das Verwaltunsgericht war dennoch der Ansicht, dass den Teilnehmern auf dem Heumarkt der Kongress hätte ermöglicht werden müssen.
Im Zusammenhang mit dem zweiten "Anti-Islamisierungskongress" verlor die Bürgerbewegung die Klagen gegen die Polizeiführung. Die Verbote und Auflagen waren rechtmäßig, so ein Sprecher. "pro Köln" war nicht damit einverstanden, dass die Veranstaltung auf dem Barmer Platz stattfinden musste. In einem anderen Fall wurde das Verfahren aus formalen Gründen eingestellt. Abgewiesen wurde auch die Klage gegen das Verbot einer Bustour durch die Innenstadt bis zur geplanten Moschee. Bereits das Bundesverfassungsgericht hatte die Verbote bestätigt. Und: "pro-Köln"-Funktionär Jörg Uckermann scheiterte mit einer Unterlassungsklage gegen Polizeipräsident Steffenhagen.
Nach „Anti-Islamkongress“: Pro Köln reicht sechs Klagen ein
Verdacht gegen Uckermann: Ermittlungen gegen Pro Köln-Funktionär
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