Von Margret Klose und Markus Bierlein, 13.11.09, 19:05h, aktualisiert 13.11.09, 19:08h
Alleine der „lawblog" des Düsseldorfer Strafrechtsanwalts Udo Vetter, eines der bekanntesten Online-Tagebücher in Deutschland, verzeichnete bis Freitagnachmittag mehr als einhundert Kommentare. Ein Leser hatte den Juristen auf die Rundschau-Berichterstattung aufmerksam gemacht. „Mir war sofort klar, dass es darauf erhebliche Reaktionen geben würde“, sagte der Strafrechtler gestern. Seiner Einschätzung nach sei es rechtswidrig gewesen, „eine ganze Bevölkerungsgruppe“ vom Betreten des Marktes auszuschließen, da sei die Rechtsprechung eindeutig. Vetter: „Hausverbot darf nur verhängt werden, wenn sich der Betroffene geschäftsschädlich verhalten hat.“ Diese Auffassung teilten auch einige der Kommentatoren auf seiner auf juristische Fachfragen spezialisierten Internetseite („Ist das nicht genauso, wie wenn ich an meinen Supermarkt schreibe „Ab sofort haben alle Farbigen Hausverbot"?!“), andere meinten, man sollte sich als privater Geschäftsinhaber aussuchen dürfen, wen man ins Geschäft reinlässt. Wenn das anderen nicht gefalle, müssten sie ja dort nicht einkaufen.
In vielen Einträgen wurde der Filialleiter verteidigt: „Im Supermarkt direkt vor meiner alten Schule wurde auch geklaut wie wild und das Zeitschriftenregal sah nach jeder großen Pause aus wie Sau. Natürlich wäre ein selektives Hausverbot für einzelne besser, aber dafür muss man erst mal die Übeltäter identifizieren und ein Hausverbot auch durchsetzen können.“
40 Einträge waren auch bei gulli.com zu lesen: „Wenn ein Filialleiter so eine Maßnahme ergreift, sollte jedem Gutmenschen klar sein, das er jede andere Option ausgeschöpft hat.“ Viele Leser hatten ähnliches erlebt und gesehen: „Ist nix Neues für mich! Vor ein paar Jahren durften Jugendliche einer Berufsschule den nahen Supermarkt nicht mehr betreten, weil sie nur geklaut haben.“ Auch auf „Twitter.com" hieß das Thema Donnerstag und Freitagmorgen „Hausverbot für Schüler“. In einem Interview mit Gerd Hamacher, Inhaber des Supermarktes, widmete sich schließlich auch die Süddeutsche Zeitung dem Mertener Geschäftsmann. Darin bestätigte Hamacher, dass er das viertägige Hausverbot trotz einiger Umsatzeinbußen nicht bereue. Es sei ja immer schlimmer geworden, Kinder und Jugendliche aller Altersstufen hätten Blödsinn gemacht. Hamacher sagte, die Kritik sei ziemlich heftig gewesen. Da habe es geheißen, er würde Jugendliche diskriminieren. Dabei habe er nur von seinem Hausrecht Gebrauch gemacht.
REWE Geschäft Gerd Hamacher
15.11.2009 | 01.05 Uhr | Julius
Hallo,
mit Verwunderung habe ich diese Berichterstattung gelesen! Warum regen sich hier so viele auf, wenn Herr Hamacher allen Schülern den Kauf…
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