Von FRANK KLEMMER, 28.12.09, 07:03h
Josef Maaßen hat die Jagd in dem Waldstück am Schlangengraben, einem Eigenjagdbezirk von RWE Power, gepachtet. Kürzlich wurde er alarmiert, nachdem eine Fußgängerin das Reh am Waldrand gefunden hatte. Als dann jemand vor Ort nach dem Rechten sah, war das tote Tier verschwunden, erzählt Maaßen. Der Wilderer hatte es schon abgeholt, um es einige Meter weiter im Wald auszuweiden. Dabei wurde er dann aber offensichtlich gestört. Im Wald fanden wir das Reh ausgenommen bis auf die Haut. Auch die Eingeweide und das Fleisch lagen da, berichtet Maaßen. Das Tier war drei bis vier Jahre alt. Im Mai muss es zuletzt ein Kitz zur Welt gebracht haben. Das irrt hier jetzt irgendwo rum, glaubt der Jäger.
Gelohnt hat sich die Falle für den Wilderer nicht. Er entkam zwar unentdeckt, aber auch ohne seine Beute. Sollte die Polizei ihm doch noch auf die Schliche kommen, droht ihm ein Strafverfahren. Jagdwilderei ist eine Straftat, die in besonders schweren Fällen, wie zum Beispiel der Anwendung von Schlingen, mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten bestraft wird.
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