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Schiffskapitän ließ Ehepaar im Jemen zurück

Von ULRIKE SCHÖDEL, 07.01.10, 07:18h

Es sollte die Reise ihres Lebens werden - eine vierwöchige Kreuzfahrt von Singapore nach Monaco. 13 490 Euro zahlte das Ehepaar Elfriede und Hans K. für die...

BONN. Es sollte die Reise ihres Lebens werden - eine vierwöchige Kreuzfahrt von Singapore nach Monaco. 13 490 Euro zahlte das Ehepaar Elfriede und Hans K. für die Weltenbummler-Reise auf dem Luxusliner eines Bonner Reiseunternehmers. Start war am 24. März 2008 mit einem Flug nach Singapore, das Ende am 20. April in dem kleinen Fürstentum an der französischen Mittelmeerküste. Aber dort kam das Ehepaar nie an. Ein Schwächeanfall der 73-jährigen Ehefrau im Kreuzfahrthafen von Hodeidah im Jemen kippte die Reise und machte ihr Ende auch noch zum Alptraum. Elfriede K. musste wegen des diagnostizierten Verdachts auf einen Herzinfarkt in einer Provinzklinik zurückbleiben, während der Luxusliner abends wieder in See stach. Ohne das Paar.

Vor dem Bonner Landgericht verklagten die Eheleute den Reiseveranstalter auf 11 241 Euro Schadensersatz sowie 5000 Euro Schmerzensgeld - weil ihnen „widerrechtlich die Weiterfahrt verwehrt worden" sei. Denn das Paar hatte bis zur letzten Sekunde dafür gekämpft, die Kreuzfahrt fortzusetzen. Aber die Schiffsärztin, die die 73-Jährige nach einem Sturz beim Landgang untersucht hatte, hatte die Verdachtsdiagnose gestellt und die Einweisung in ein Krankenhaus veranlasst.

Allein das war für Elfriede K. der Horror schlechthin: Die Rentnerin beschrieb die Klinik als einen „Ziegenstall", in dem sie sich mit niemandem verständigen konnte, in dem es weder zu essen noch zu trinken gab und wo die Angehörigen von Patienten mit Dolchen bewaffnet ein- und ausgegangen seien. „Bedrohlich und unheimlich" sei der Ort gewesen. Und eines war für die 73-Jährige klar: Die Kajüte auf dem Luxusliner wäre entschieden der bessere Ort gewesen. Auch weil sie selbst ihre kleine Schwäche eher dem ungewohnt tropischen Klima zuschrieb als einer dramatischen Herzattacke.

Doch nach der Diagnose der Schiffsärztin verwehrte der Kapitän den Eheleuten die Weiterfahrt und lehnte jede Verantwortung ab, auch weil Elfriede K. eine Vorerkrankung am Herzen hatte. Aber die beiden hatten sich bei der Buchung auf der sicheren Seite gefühlt. Im Werbeprospekt war unter der Überschrift „Wer einen Arzt braucht" für ein „modern eingerichtetes Hospital" auf dem Schiff geworben worden, das „von einem erfahrenen Schiffsarzt geleitet wird". Allerdings stand da auch, dass die „Leistung des Schiffsarztes nicht Bestandteil des Reisevertrages" ist.

Das Bonner Landgericht wies die Klage ab. Die Ursache dafür, dass die Weiterreise unmöglich geworden sei, liege bei den Eheleuten selbst und nicht in der Verantwortung des Reiseveranstalters. Auch hätten Kapitän und Reiseleitung nach der Diagnose die Verantwortung für die Weiterbeförderung ablehnen dürfen. Für den etwaigen Fehler der Schiffsärztin hingegen müsse der Veranstalter nicht einstehen; die ärztliche Behandlung an Bord des Schiffes gehöre nicht zum Reisevertrag (AZ: LG Bonn 3 O 31 / 09).

Elfriede K. jedenfalls wurde nach zwei Kliniknächten in Hodeidah in einem Krankenwagen in die Hauptstadt Sanaa gebracht. Von dort wurde das Paar in die Heimat geflogen. Die Eheleute haben das Bonner Urteil angefochten.



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