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Einspruch gegen Verwarngeld

Knöllchen für Hund im Hofgarten

Von Ulrike Schödel, 07.01.10, 22:18h

Ausgerechnet einem Rechtsanwalt hat eine Politesse auf der Hofgartenwiese ein Knöllchen wegen seines frei laufenden Hundes verpasst. Dieser war damit ganz und gar nicht einverstanden - schließlich gibt es kein Hinweisschild.

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Für seinen Hund erhielt ein Rechtsanwalt im Hofgarten ein Knöllchen. (Bild: Böschemeyer)
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Für seinen Hund erhielt ein Rechtsanwalt im Hofgarten ein Knöllchen. (Bild: Böschemeyer)
Bonn - BONN. Es war Frühsommer, und Dietrich H. (Name geändert) machte in seiner Mittagspause eine Runde um die Bonner Hofgartenwiese: Der Rechtsanwalt und passionierte Jäger nutzte die Gelegenheit nicht nur, um mit einem Kollegen ein Gespräch zu führen, sondern auch, um seinen jungen Hund ins Freie zu lassen. Auf der großen Rasenfläche vor der Universität ließ er wie häufig zuvor die sechs Monate alte Bracke von der Leine. Das Tier spielte dort ausgelassen - wie so viele andere auch.

An diesem 19. Mai 2009 aber wurde Dietrich H. von einer Politesse der Stadt Bonn angesprochen, die ihm einen Flyer in die Hand drückte. In dem Papier seien die Flächen eingezeichnet, so die Ordnungshüterin, wo Hunde von der Leine gelassen werden und frei laufen könnten. Hier auf der Hofgartenwiese jedenfalls sei es nicht erlaubt. Ob er mit einem Verwarngeld über 25 Euro einverstanden sei?

Das war der Rechtsanwalt ganz und gar nicht. Er war sogar zornig. Auf der Hofgartenwiese stehe weit und breit kein einziges Verbotschild, konterte er. Auch sei sein Hund perfekt erzogen, was er der Politesse gleich demonstrierte: Das Tier wurde gerufen und angeleint. Im Übrigen sei der Hofgarten, so der 62-Jährige, im Privatbesitz der Uni und gehöre nicht der Stadt. Mit all diesen Argumenten bewaffnet, legte der Jurist Einspruch gegen das Verwarngeld über 25 Euro ein: „Das war alles völlig überzogen!"

Der Bonner Amtsrichter gab Dietrich H. gestern recht und stellte das Bußgeldverfahren ein. Von dem Hund, so der Richter, sei keinerlei konkrete Gefahr ausgegangen, das Tier habe, wie viele andere auch, auf der großen Rasenfläche vor der Hochschule gespielt. Ein Bußgeld sei „wegen eines Formalverstoßes, von dem keine Gefährdung ausgegangen" sei, unverhältnismäßig, meinte der Richter, der in diesem Zusammenhang auch die Stadt Bonn kritisierte: „Von kaputten Glasflaschen oder Resten von Feuerwerkskörpern", von diesem ganzen gefährlichen Müll, der von der Stadt „nicht fristgerecht entsorgt" werde, gehe eine weit größere Gefahr aus als von einem spielenden Hund.

Aufgeklärt jedoch wurde der Rechtsanwalt über die Verhältnisse auf der Hofgartenwiese. Ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes hatte im Prozess erklärt, dass die Stadt von der Uni gebeten worden sei, für sie auch auf ihrem Gelände Kontrollen durchzuführen.



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