Von Ulrike Schödel, 07.01.10, 22:18h
An diesem 19. Mai 2009 aber wurde Dietrich H. von einer Politesse der Stadt Bonn angesprochen, die ihm einen Flyer in die Hand drückte. In dem Papier seien die Flächen eingezeichnet, so die Ordnungshüterin, wo Hunde von der Leine gelassen werden und frei laufen könnten. Hier auf der Hofgartenwiese jedenfalls sei es nicht erlaubt. Ob er mit einem Verwarngeld über 25 Euro einverstanden sei?
Das war der Rechtsanwalt ganz und gar nicht. Er war sogar zornig. Auf der Hofgartenwiese stehe weit und breit kein einziges Verbotschild, konterte er. Auch sei sein Hund perfekt erzogen, was er der Politesse gleich demonstrierte: Das Tier wurde gerufen und angeleint. Im Übrigen sei der Hofgarten, so der 62-Jährige, im Privatbesitz der Uni und gehöre nicht der Stadt. Mit all diesen Argumenten bewaffnet, legte der Jurist Einspruch gegen das Verwarngeld über 25 Euro ein: „Das war alles völlig überzogen!"
Der Bonner Amtsrichter gab Dietrich H. gestern recht und stellte das Bußgeldverfahren ein. Von dem Hund, so der Richter, sei keinerlei konkrete Gefahr ausgegangen, das Tier habe, wie viele andere auch, auf der großen Rasenfläche vor der Hochschule gespielt. Ein Bußgeld sei „wegen eines Formalverstoßes, von dem keine Gefährdung ausgegangen" sei, unverhältnismäßig, meinte der Richter, der in diesem Zusammenhang auch die Stadt Bonn kritisierte: „Von kaputten Glasflaschen oder Resten von Feuerwerkskörpern", von diesem ganzen gefährlichen Müll, der von der Stadt „nicht fristgerecht entsorgt" werde, gehe eine weit größere Gefahr aus als von einem spielenden Hund.
Aufgeklärt jedoch wurde der Rechtsanwalt über die Verhältnisse auf der Hofgartenwiese. Ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes hatte im Prozess erklärt, dass die Stadt von der Uni gebeten worden sei, für sie auch auf ihrem Gelände Kontrollen durchzuführen.
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