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Der Mast soll vom Gerätehaus

Von BERND KEHREN, 20.01.10, 07:00h

Die Gemeinde Blankenheim schloss im Jahr 2000 mit T-Mobile Deutschland einen Nutzungsvertrag ab. Daraufhin errichtete das Unternehmen einen Mobilfunkmast auf dem Turm des...

BLANKENHEIMERDORF. Die Gemeinde Blankenheim schloss im Jahr 2000 mit T-Mobile Deutschland einen Nutzungsvertrag ab. Daraufhin errichtete das Unternehmen einen Mobilfunkmast auf dem Turm des Gerätehauses am Treuter Weg in Blankenheimerdorf. Die Laufzeit endet am 31. August.

Jetzt wandten sich Katja Neuhof und Britta Prasmo-Klaßen vom Arbeitskreis Mobilfunk in der Gemeinde Blankenheim an die Mitglieder des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, die dieses Thema am kommenden Dienstag ab 18 Uhr besprechen: „Wir konnten zwar nicht verhindern, dass der Mast ans Netz ging, aber wir waren glücklich darüber, dass die Gemeinde zukünftig mit diesem Thema vorsichtiger umgehen will und dass dieser Mast in zehn Jahren nicht mehr die Dorfbevölkerung bestrahlen wird. Uns stellt sich nun die Frage, warum dieser Mast überhaupt noch Diskussionspunkt einer Sitzung ist? Es wurde den Bürgern versprochen, dass der Vertrag nicht verlängert wird. Wir brauchen Politiker, die ihr Wort halten. Und die den Bürgern zeigen, dass sie die Interessen der Bevölkerung vertreten - vor allem, wenn es um die Gesundheit der Bürger der Gemeinde geht.“ Nach den über 400 Unterschriften gegen Mobilfunkmaste im Dorf dürfe der Vertrag nicht verlängert werden.

Weil damals noch andere Türme in der Gemeinde innerhalb von Ortschaften errichtet worden seien, so die Initiative, soll geprüft werden, ob auslaufende Verträge gekündigt werden könnten.

Die Gemeinde erhält monatlich 281 Euro von T-Mobile plus die entstandenen Stromkosten. Schon kurz nach Abschluss des Vertrages im Jahr 2000 hatte die Gemeinde wegen der Bürgerbeschwerden den Vertrag wieder gekündigt. Die Kündigung wurde laut Verwaltung auch vom Betreiber bestätigt. Die Anlage wurde dann baurechtlich genehmigt und befindet sich seitdem auf dem Feuerwehrhaus.

„Bevor wir einen Ersatzstandort für den von der Gemeinde gekündigten Standort am Treuter Weg realisieren, würden wir gerne noch einmal über eine Rücknahme der Kündigung mit den zuständigen Personen des Fachausschusses diskutieren“, bat Sandra Berger von T-Mobile die Verwaltung. Eine leistungsstarke Kommunikations-Infrastruktur sei ein wichtiger Standortfaktor und setze Impulse zur wirtschaftlichen Gesamtentwicklung. Ohne eine solche Anlage könne die Versorgung mit D 1 in Blankenheimerdorf nicht aufrechterhalten werden. Vor allem die Versorgung des Gebiets mit dem UTMS-Standard könne ohne Mobilfunkanlage in der Ortsmitte nicht sichergestellt werden. Mobilfunktürme sollten, so die Bürger-Initiative, weit außerhalb von Dörfern und Dorfrändern aufgestellt werden. In der Gemeinde befinde sich zwischen den Dörfern genügend freies Land. Die Menschen würden weniger belastet. Mit Windrädern werde auch so verfahren. Auch auf ihnen könne man eventuell Mobilfunkanlagen anbringen. Die Initiative fordert von den Politikern, dass in Zukunft keine Genehmigung mehr zur Aufstellung von Mobilfunktürmen in den Dörfern der Gemeinde gegeben wird. „Dies kann von der Gemeinde beeinflusst werden, da jemand, der auf seinem Gebäude eine Mobilfunkantenne errichten möchte, eine Baugenehmigung braucht. Das geht aus dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land NRW in Münster hervor (Az:10 B 78 / 02).“ Obwohl Mobilfunkanlagen im Grundsatz von der Baugenehmigungspflicht befreit seien, betreffe dies nicht automatisch auch die auf Gebäuden. Eine Mobilfunkanlage bedeute meist eine Nutzungsänderung des Gebäude. Diese sei baugenehmigungspflichtig.



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