Von Daniel Taab, 21.01.10, 21:47h, aktualisiert 21.01.10, 21:54h
Doch bei allem Bemühen des Beschuldigten, seine Sicht der Dinge der Kammer zu vermitteln - er bekam gehörig Gegenwind. „Wir leben in einem Rechtsstaat. Man kann Recht nicht selbst in die Hand nehmen“, sagte der Vorsitzende Richter. Und eine Richterin fragte den Angeklagten, ob er sich klar gemacht habe, dass die Schwiegermutter beim kompletten Abschalten der Geräte qualvoll gestorben wäre. Eine erschöpfende Antwort blieb der Angeklagte schuldig. Auch der Staatsanwalt fand deutliche Worte: „Sie haben eigenmächtig gehandelt“.
Der Vorfall ereignete sich am 29. Juni 2009 im Kölner St. Franziskus-Hospital. Die 82-jährige Schwiegermutter war drei Tage vor der Tat mit einer Lungenentzündung mit dem Rettungswagen in die Klinik gebracht worden. Als sich der Zustand der Frau verschlechterte, kam die 82-Jährige auf die Intensivstation und wurde an lebenserhaltende Geräte angeschlossen. Kurz nachdem der Schwiegersohn im Krankenhaus eintraf, wurde ihm deutlich gemacht, dass es der 82-Jährigen schlecht gehe. Er sagte, dass die Ärztin ihm mitgeteilt habe, seine Schwiegermutter habe „höchstens noch 24 Stunden zu leben“. Dies bestritt gestern jedoch die Ärztin im Zeugenstand ausdrücklich. Vielmehr sei man der Meinung gewesen, dass durch eine intensive Behandlung die schwer kranke Frau „vielleicht wieder auf die Beine kommt“. Doch der 44-Jährige habe ständig gesagt: „Schalten Sie ab! Schalten Sie ab!“ Dies lehnte die Ärztin auch nach Rücksprache mit ihren Vorgesetzten ab. „Ihm fehlte jedes Verständnis für die Situation“, so die Ärztin in Richtung des 44-Jährigen.
Vor dem Landgericht gab der Angeklagte schließlich zu, nur einen kleinen Teil der Patientenverfügung gelesen zu haben. Außerdem wird in der Verfügung nicht er, sondern seine Frau als „Berechtigte“ aufgeführt. In dem Papier ist zu lesen, dass die Ärzte „in Zusammenwirkung mit der Ehefrau“ eine Entscheidung treffen sollten. Der Angeklagte sagte dazu, er habe kurz vor der Tat mit seiner Frau telefoniert, und die habe ihm sinngemäß gesagt: „Du weißt schon, was Du tun musst.“ Dies habe er befolgt, auch weil die 82-Jährige ihm früher in persönlichen Gespräche immer wieder gesagt habe, dass sie nicht lange leiden wollte.
Nach dem Abschalten der Geräte hatten Pfleger die Geräte wieder eingeschaltet. Die Seniorin starb nur wenige Stunden später an einer Lungenentzündung. Ein Gutachten ergab, dass das Abschalten nicht todesursächlich gewesen ist. Ein Urteil wird für den 3. Februar erwartet. In dem aktuellen Fall sieht das Strafgesetzbuch im Falle einer Verurteilung eine Haftstrafe von bis zu 40 Monaten vor.
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