Von Ronald Larmann, 25.01.10, 23:32h, aktualisiert 26.01.10, 15:20h
Die trächtige Wildsau war am Freitagnachmittag durch eine geschlossene Glastür in das Haus gerast, hatte dort das Ehepaar Meyer aus dem Mittagsschlaf gerissen und dann im Haus eine Spur der Verwüstung hinterlassen. „Irgendwer muss für den Schaden schließlich aufkommen“, sagt der Olefer, der einen Rechtsanwalt einschalten möchte. Johann Jütten, stellvertretender Vorsitzender der Kreisjägerschaft Euskirchen, sagt: „Wild ist grundsätzlich herrenlos.“ Demnach bliebe Meyer auf den Kosten sitzen. Aber das Wildschwein soll von einem Hund gejagt worden sein, laut Zeugen habe eine Treibjagd stattgefunden.
Ob der Hundeführer oder die Veranstalter der Treibjagd haftbar seien, kann Jütten nicht sagen. „Das müssen Gerichte klären.“ Mit Wildschäden in Feldern, für die die Jagdpächter grundsätzlich aufkämen, sei dieser Fall nicht vergleichbar. Und bei Zusammenstößen im Straßenverkehr, so Jütten, greife die Kaskoversicherung. Auch die scheide in diesem Fall aus.
Bauern kriegen auch Geld
26.01.2010 | 19.39 Uhr | unbestechlicher
Verstößt das nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz das den Bauern und dem Forst die Schäden durch Wild ersetzt werden?
Das Argument der Gegenseitigen…
Wieder keine Haftung durch die faule Jägerschaft
26.01.2010 | 16.31 Uhr | nmeier
Wie immer, die Herren Jäger, lehnen sich zurück und haben nichts mit der Angelegenheit zu tun. Übrigens wie bei jedem Wildunfall mit KFz auch, obwohl…
| JETZT BESTELLEN! 4 Wochen Rundschau zum Vorzugspreis. Sie sparen mehr als 35%. |
|
Anzeige