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Wildschwein im Haus

Für „herrenloses Wild“ wird nicht gehaftet

Von Ronald Larmann, 25.01.10, 23:32h, aktualisiert 26.01.10, 15:20h

Für die Schäden, die eine wildgewordene Sau im Haus der Meyers angerichtet hat, kommt deren Hausratsversicherung nicht auf. Um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, wollen die Eheleute einen Anwalt einschalten.

Wildschwein
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Ein Wildschwein ist in Olef durch eine Terassentür in ein Wohnhaus gestürmt. (Alle Bilder: Hilgers)
Wildschwein
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Ein Wildschwein ist in Olef durch eine Terassentür in ein Wohnhaus gestürmt. (Alle Bilder: Hilgers)
Schleiden - Die Hausratversicherung scheidet schon mal aus. Günter Meyer hat dort gestern nachgefragt, ob sie für den Schaden aufkommt, den eine Wildsau in seinem Haus in Schleiden-Olef angerichtet hat. Meyer: „Das sei nicht versichert, wurde mir gesagt.“

Die trächtige Wildsau war am Freitagnachmittag durch eine geschlossene Glastür in das Haus gerast, hatte dort das Ehepaar Meyer aus dem Mittagsschlaf gerissen und dann im Haus eine Spur der Verwüstung hinterlassen. „Irgendwer muss für den Schaden schließlich aufkommen“, sagt der Olefer, der einen Rechtsanwalt einschalten möchte. Johann Jütten, stellvertretender Vorsitzender der Kreisjägerschaft Euskirchen, sagt: „Wild ist grundsätzlich herrenlos.“ Demnach bliebe Meyer auf den Kosten sitzen. Aber das Wildschwein soll von einem Hund gejagt worden sein, laut Zeugen habe eine Treibjagd stattgefunden.

Ob der Hundeführer oder die Veranstalter der Treibjagd haftbar seien, kann Jütten nicht sagen. „Das müssen Gerichte klären.“ Mit Wildschäden in Feldern, für die die Jagdpächter grundsätzlich aufkämen, sei dieser Fall nicht vergleichbar. Und bei Zusammenstößen im Straßenverkehr, so Jütten, greife die Kaskoversicherung. Auch die scheide in diesem Fall aus.



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