Von MANFRED FUNKEN, 29.01.10, 07:03h
Decruppe legte gestern bei einem Pressegespräch den Teil des Berichtes, der demnächst im Amtsblatt veröffentlicht wird, Vertretern der Medien vor. Kreisdirektorin Gerlinde Dauber stufte dieses Vorgehen als bedenklich ein. Erst mit Erscheinen des Amtsblatts seien die Inhalte freigegeben.
Ist das gängige Praxis? Werden in diesem Land Millionen für die Bespitzelung der sozial Schwachen ausgegeben?, fragt Decruppe nach dem Studium des Berichtes. Er will wissen, welche Daten hin- und hergeflossen sind.
Der Bericht weist aus, dass im Jahr 2007 Dienste im Wert von mindestens 300 000 Euro bei der Firma in Anspruch genommen worden sind. Bei dieser Größenordnung, so die Prüfer, hätte der Auftrag europaweit ausgeschrieben werden müssen.
Zum Datenschutz haben die Prüfer des Kreises recherchiert, dass in der Stadt Köln und in den Nachbarkreisen ausschließlich eigene Außendienstmitarbeiter im Bedarfsfeststellungsdienst tätig sind. Zudem hat eine Anfrage in Düsseldorf ergeben, dass der Landesdatenschutzbeauftragte die Fremdvergabe als äußerst kritisch einschätzt. Die Prüfer empfehlen daher der ARGE, sämtliche Unterlagen in diesem Zusammenhang der Datenschutzbehörde zur Prüfung zu übergeben.
Persönliche Unterlagen
in Händen des Dienstes?
ARGE-Geschäftsführer Herbert Botz betont, dass er sofort die Konsequenzen aus der Revision gezogen und den Vertrag mit der Firma gekündigt habe. Der Vertrag sei bereits vor seiner Dienstzeit - Botz übernahm die Leitung Mitte 2007 - abgeschlossen worden. Das Auftragsvolumen sei zunächst nicht so hoch eingeschätzt worden, habe sich dann aber summiert.
Botz erklärt an einem Beispiel, welche Aufgaben die Firma der ARGE abgenommen hat: Eine junge Mutter ist Hartz-IV-Empfängerin. Sie beantragt eine Wickelkommode. Wir lassen überprüfen, was mit dem Möbelstück ist, das sie zwei Jahre vorher bei der Geburt ihres ersten Kindes angeschafft hat.
Nach Informationen der Rundschau hat der Dienst aber zumindest in einem Fall möglicherweise Gesetze übertreten. Mitarbeiter sollen persönliche Unterlagen eines Leistungsempfängers an sich genommen haben. Botz bestätigt den Verdacht, will sich aber aufgrund möglicherweise anstehender strafrechtlicher Verfahren nicht dazu äußern.
Decruppe verweist noch auf ein anderes Ergebnis des Berichtes: Von Januar bis September 2008 gingen bei der ARGE 2713 Widersprüche gegen Bescheide ein. Fast der Hälfte musste stattgegeben werden - meist wegen fehlerhafter Rechtsanwendung.
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