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Jugendstrafen für Serientäter

Von BERND ZIMMERMANN, 09.02.10, 07:18h

In Handschellen wurden gestern die beiden Angeklagten vor das Jugendschöffengericht geführt, denn die beiden Meckenheimer kamen direkt aus den Justizvollzugsanstalten Köln und...

MECKENHEIM / EUSKIRCHEN. In Handschellen wurden gestern die beiden Angeklagten vor das Jugendschöffengericht geführt, denn die beiden Meckenheimer kamen direkt aus den Justizvollzugsanstalten Köln und Düsseldorf nach Euskirchen, um sich wegen Einbruchsdiebstählen, schweren Diebstählen, Fahren ohne Fahrerlaubnis und vieler anderer Taten zu verantworten. Dabei sind der 17-jährige Andreas (Namen geändert) und sein 19-jähriger Kumpel Florian der Justiz nicht unbekannt.

Gestern vor dem Schöffengericht waren sie beide umfänglich geständig, was wohl auch an der Vorbereitung durch die Anwälte Michael Hakner (Bonn) und Albert Stumm (Euskirchen) lag. Doch dank verschiedener DNA-Spuren war die Beweislage ohnehin recht gut.

So hatten die beiden Wohnungseinbrüche begangen, Laptops, Handys und Digitalkameras gestohlen, aber auch Schmuck und natürlich Bargeld mitgehen lassen. Doch die Jugendlichen hatten es vor allem darauf abgesehen, mit gestohlenen Autos anzugeben. So stahlen sie einen Audi A 8, der später total beschädigt bei Saarbrücken gefunden wurde.

Einen Smart nutzte einer der beiden zu Spritztouren rund um Meckenheim, ein Motorrad und einen gestohlenen Blumenlieferwagen ebenfalls. Natürlich ohne Fahrerlaubnis. Und damit nicht genug, entwendete Andreas kurz vor Heiligabend einen Satz Autokennzeichen und schraubte sie auf ein Fahrzeug, das er kurz zuvor für 30 Euro gekauft hatte, „weil mir in Bus und Bahn immer so schlecht wird“, wie er vor den fassungslosen Schöffenrichtern erklärte.

Unterschiedlich fielen die Beurteilungen der Jugendgerichtshilfe aus. So füge sich Florian perfekt in die Bedingungen der Justizvollzugsanstalt und arbeite auch an sich. Er habe trotz der Tatsache, dass er noch unter einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten stehe, eine günstige Zukunftsprognose. Sein Kumpel Andreas, dem Wohnungseinbrüche und schwere Diebstähle sowie mehrfaches Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Last gelegt wurden, ist hingegen nach Ansicht der Staatsanwaltschaft „von Null auf hundert“ gestartet. Für ihn forderte der Staatsanwalt eine Bewährungs-Jugendstrafe von zwei Jahren.

Das Jugendschöffengericht verurteilte Florian zu einem Jahr und sechs Monaten Jugendfreiheitsstrafe. Andreas kam mit einer Bewährungsstrafe davon, muss 200 Sozialstunden ableisten. Beide müssen sich regelmäßigen Drogenscreenings unterziehen. Das Urteil ist rechtskräftig.



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