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Prozess um die tote Leni

„Missliebiges Kind getötet“

Erstellt 08.02.10, 22:48h, aktualisiert 08.02.10, 22:50h

Im Prozess gegen den Vater der dreijährigen Leni, die laut Anklage von ihm so schwer misshandelt wurde, dass sie starb, forderte der Staatsanwalt eine hohe Haftstrafe wegen Totschlags.

Ermordetes Mädchen
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Die Polizei sucht nach der Leiche des Mädchens. (Bild: ots)
Ermordetes Mädchen
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Die Polizei sucht nach der Leiche des Mädchens. (Bild: ots)
Köln - Freispruch oder lange Haft - das sind die Alternativen im Indizienprozess gegen einen 32-jährigen Vater, der laut Anklage seine dreijährige Tochter so misshandelt hat, dass sie starb. Geht es nach Staatsanwalt Bastian Blaut, dann muss Lenis Vater wegen Totschlags für zwölf Jahre ins Gefängnis. Das forderte der Ankläger am Montag in seinem Plädoyer. Obwohl die Leiche des Mädchens nicht gefunden wurde, ist der Staatsanwalt von der Täterschaft des Angeklagten überzeugt. Es gebe eine dichte Kette von Indizien, dass er seine missliebige Tochter tötete, weil sie ihm lästig war.

Lenis Mutter hatte von brutalen Misshandlungen des Mädchens berichtet, die ihr Noch-Ehemann offenbar als normale Erziehungsmethode ansah. Immer wieder habe er betont, dass die Prügelstrafe in seiner Heimat Ghana nach wie vor üblich sei. Diese grundsätzliche Einstellung habe zu dem brutalen Vorgehen gegen das wehrlose Kind geführt, so Staatsanwalt Blaut. Der Angeklagte habe mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt, die Voraussetzung für das Vorliegen eines Totschlags.

Die Version, das Mädchen sei im Badezimmer unglücklich gestürzt, sei eine dreiste Schutzbehauptung, „ein Märchen aus Tausendundeiner Nacht“, wie bereits mehrere andere Darstellungen des Angeklagten, der seiner Frau bis heute jede ehrliche Auskunft zum Tod von Leni verweigert. Der 32-Jährige hatte ihr gegenüber kurz nach der Tat behauptet, Leni sei in Ghana an Malaria gestorben. Der angebliche Totenschein stellte sich als Fälschung heraus. Bei dem „Schmierentheater“ habe auch die Familie in Ghana mitgespielt, so Blaut. Die Tat zeuge von eisiger Gefühlskälte, ein missliebiges Kind sei getötet und regelrecht weggeworfen worden. Der Angeklagte hatte zugegeben, er habe die tote Leni im Wald verscharrt.

Gelogen sei auch eine dritte Version des Angeklagten aus dem Ermittlungsverfahren: Angeblich sei Leni gestorben, weil er ein medizinisches Instrument nicht bedienen konnte, das sie dringend brauchte. Reine Erfindung, so der Staatsanwalt, das Kind war kerngesund. Auch die Geschichte vom Sturz im Badezimmer halte einer Überprüfung nicht stand.

Nach dem Gutachten eines Psychiaters ist der Angeklagte für seine Tat strafrechtlich voll verantwortlich. Strafmildernde Aspekte seien nicht vorhanden. Strafverschärfend sei jedoch die brutale Gewalt gegen das wehrlose Kind zu werten. Die Strafe müsse deshalb im oberen Bereich des bis zu 15 Jahren Haft gehenden Strafrahmens angesiedelt werden, forderte der Staatsanwalt. Am Mittwoch sollen die Verteidiger plädieren. (huh)



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