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Partys

Jecke Jugend feiert ohne Alkohol

Von Christian Deppe, 08.02.10, 21:56h

Die Veranstaltungen "Jeck Dance" auf dem Neumarkt und "Kölle Alarm" am Altstadtufer verprechen Party-Spaß bei null Promille. Eltern sollten mit ihren Kindern vor den Tollen Tagen über das Problem des Alkoholmissbrauchs zu sprechen.

Karneval in Köln
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Auch ohne Alkohol kann die kölsche Jugend Spaß haben. (Symbolbild: dpa)
Karneval in Köln
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Auch ohne Alkohol kann die kölsche Jugend Spaß haben. (Symbolbild: dpa)
Köln - Jährlich rund 120 junge Kölner unter 18 Jahren müssen nach Angaben der Stadt aufgrund Alkoholmissbrauchs stationär im Krankenhaus aufgenommen werden - die Hälfte davon an Karneval. Zur Vorbeugung jugendlicher Alkoholexzesse hat die Stadt daher die Kampagne „Keine Kurzen für Kurze“ und den „Jeck Dance“ auf dem Neumarkt ins Leben gerufen, wo am kommenden Donnerstag zum elften Mal von 13 bis 19 Uhr Wieverfastelovend ohne Alkohol gefeiert wird (Eintritt frei). Erstmals bietet der Verein Brezelkinder außerdem am Samstag von 13 bis 17 Uhr auf der MS Wappen von Köln am Altstadtufer die alkoholfreie Karnevalsparty „Kölle Alarm“ (Mindestverzehr: 5 Euro).

Jedes Jahr die selbe traurige Erfahrung: Viele Jugendliche verwechselten Spaß am Karneval mit sinnlosem Alkoholkonsum, weiß Kölns Jugenddezernentin Dr. Agnes Klein. „Daher appellieren wir erneut an Wirte, Einzelhandel und Kioskbetreiber, keinen Alkohol an Kinder und Jugendliche abzugeben“, betont Bürgermeister Elfi Scho-Antwerpes, Kölner Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Auch bittet sie die Schulen, die Jugendlichen an Weiberfastnacht nicht vorzeitig aus dem Unterricht zu entlassen. „Je weniger und je später es Gelegenheit zum Trinken gibt, desto besser.“

Die Jugenddezernentin bittet die Eltern darum, mit den Kindern vor den Tollen Tagen über das Problem des Alkoholmissbrauchs zu sprechen. Sie erinnert ferner daran, dass auch an Karneval im Falle eines Notfalls mindestens ein Verwandter der Kinder und Jugendlichen telefonisch erreichbar sein sollte. Gewerbetreibenden, die gegen die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes verstoßen, drohen Bußgeldverfahren.



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