Schriftgröße

Hartz IV

Erste Liste für „Härtefälle“ erstellt

Von Markus Grabitz, 16.02.10, 21:33h, aktualisiert 16.02.10, 21:54h

Das Hartz-IV-Urteil zeigt Wirkung: Immer mehr Anträge auf „besondere Leistungen“ gehen bei den Jobcentern ein. Allerdings dürfen nur Härtefälle auf weitere staatliche Unterstützung hoffen. Die Liste im Überblick.

KR Hartz IV
Bild vergrößern
Hartz-IV-Empfänger warten in Berlin auf Beratung. (Bild: dpa)
KR Hartz IV
Bild verkleinern
Hartz-IV-Empfänger warten in Berlin auf Beratung. (Bild: dpa)
BERLIN - Eine Woche nach dem Hartz-IV-Urteil werden die Jobcenter „mit Anträgen auf besondere Leistungen überhäuft“. Das sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Heinrich Alt. Die Behörde hat nun eine Liste festgelegt, in welchen Härtefällen eine laufende Zusatzzahlung erfolgen soll.

Das Bundesarbeitsministerium will diesen „Katalog“ in wenigen Tagen zur Regel machen. Es geht dabei um chronisch Kranke, Rollstuhlfahrer und geschiedene Paare mit Kindern sowie Langzeitarbeitslose, deren Partner im Gefängnis sitzt, kommen infrage. Erste Auszahlungen sollten kommende Woche erfolgen:

Arzneimittel: Für an Neurodermitis erkrankte Hartz-IV-Empfänger sollen regelmäßig benötigte Salben bezahlt werden, die die Kasse nicht trägt.

Hygieneartikel: Wenn Betroffene beim Ausbruch einer HIV-Infektion regelmäßig bestimmte Hygieneartikel brauchen.

Haushaltshilfen: Wenn ein Rollstuhlfahrer regelmäßig in seinem Mietshaus die Treppe putzen muss, so kann das Jobcenter künftig die Kosten für eine Putzkraft auf Honorarbasis erstatten.

Nachhilfe: Nachhilfelehrer werden bezahlt, wenn ein Kind sehr lange krank war oder es einen Todesfall in der Familie gab. Zudem muss die Aussicht bestehen, dass das Kind in sechs Monaten und spätestens bis zum Ende des Schuljahres wieder Anschluss an die Klasse gewinnt.

Besuche in der JVA:

Sitzt ein Ehepartner eines Hartz-IV-Empfängers im Gefängnis, können die Kosten für die Fahrt zur betreffenden JVA erstattet werden.

Scheidungskinder: Leben die geschiedenen Eltern eines Kindes an unterschiedlichen Wohnorten leben, können die Kosten für die regelmäßigen Besuche beim jeweiligen Elternteil sowie gegebenenfalls auch für die Übernachtung übernommen werden.

Bereits jetzt erhalten Hartz-IV-Empfänger in besonderen Lebenslagen Zulagen:

Schwangerschaft: Werdende Mütter bekommen ab der 13. Schwangerschaftswoche Zulagen zwischen 49 und 61 Euro im Monat.

Krankenkost: Ein Hartz-IV-Empfänger, der unter Nierenversagen leidet und deswegen auf eiweißdefinierte Kost angewiesen ist, bekommt 36 Euro monatlich mehr. 36 Euro gibt es auch für an Krebs Erkrankte oder Betroffene mit akuter HIV-Infektion. Wer an Multipler Sklerose oder Morbus Crohn erkrankt ist und deswegen spezielle Diät einhalten muss, kann bei schweren Krankheitsverlauf ebenfalls auf 36 Euro rechnen. Bei einer Dialysediät sind es 72 Euro. Die erhält auch, wer auf glutenfreie Kost angewiesen.

Weitere Zulagen: Bisher schon können bei Klassenfahrten von Kindern aus Hartz-IV-Familien die Kosten übernommen werden, Schwangere erhalten Zuschüsse für Schwangerschaftskleidung. Auch Kosten für die Anschaffung einer Erstausstattung für Säuglinge können getragen werden. Die Befreiung von den GEZ-Gebühren ist möglich. Auch ein Schulstarterpaket sowie die Erstausstattung von Wohnungen mit Haushaltsgeräten wird in einigen Fällen übernommen.

Geldwerte Vorteile:Hartz-IV-Empfänger erhalten zudem in manchen Gemeinden Zuschüsse zur Verpflegung in Kitas und Schulen. In vielen Kommunen gibt es Sozialpässe - und damit Preisnachlässe für Bus und Bahnen, in öffentlichen Bibliotheken, Frei- und Hallenbädern oder für Vereinsmitglieder.



Die Kölnische Rundschau im Abonnement erhalten JETZT BESTELLEN!
4 Wochen Rundschau zum Vorzugspreis. Sie sparen mehr als 35%.

Newsticker


Anzeige


Rundschau-Spiel


Bildergalerien


Rundschau-Forum


Videonews Politik


Ihre Top-Artikel


Aktion


SERVICE


Extra


Dienste