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Verwaltungsgericht Köln

Glasverbot im Kölner Karneval kassiert

Erstellt 03.02.10, 17:23h, aktualisiert 03.02.10, 19:14h

Das Verwaltungsgericht Köln hat das „Glasverbot“ zum Karneval in der Kölner Innenstadt aufgehoben. Das Gericht gab damit dem Eilantrag eines Anwohners aus dem Zülpicher Viertel statt. Die Stadt Köln wird nun eine Beschwerde beim OVG einlegen.

Flaschen- und Glasverbot
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An Karneval gilt Glasverbot. (Bild: Hanano)
Flaschen- und Glasverbot
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An Karneval gilt Glasverbot. (Bild: Hanano)
Köln - Mit Beschluss vom heutigen Tage hat das Verwaltungsgericht Köln die sofortige Vollziehung des „Glasverbots“ an Karneval in der Kölner Innenstadt aufgehoben. Das Gericht gab damit dem Eilantrag eines Anwohners aus dem Zülpicher Viertel statt, der gegen eine entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt Köln geklagt hatte. Mit der Allgemeinverfügung hatte die Stadt für bestimmte Zeiten an den Karnevalstagen in der Altstadt, im Zülpicher Viertel und im Bereich der Ringe ein allgemeines Verbot des „Mitführens und Benutzens von Glasbehältnissen“ ausgesprochen. Die von der Stadt ebenfalls angeordnete sofortige Vollziehung hob das Gericht nun auf. Die Stadt Köln wird nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

Zur Begründung hat das Gericht darauf hingewiesen, dass das allgemeine Recht der Gefahrenabwehr rein vorsorgliche Maßnahmen, wie ein vorbeugendes Verbot, grundsätzlich nicht zulasse. Allein das in der Allgemeinverfügung verbotene Mitführen und Benutzen von Gläsern und Glasflaschen stelle noch keine „Gefahr“ im Rechtssinne dar. So sei die Benutzung von Glasbehältern an sich nicht gefährlich. Sie werde es im Regelfall erst dadurch, dass ordnungswidriges oder strafbares Verhalten, etwa die rechtswidrige Beseitigung von Gläsern und Flaschen oder Sachbeschädigungs- bzw. Köperverletzungsdelikte, hinzukämen.

Das Verbot träfe aber auch eine Vielzahl von Personen, die sich ordnungsgemäß verhielten und deswegen im Rechtssinne „Nichtstörer“ seien. Zusätzlich zu dem heute entschiedenen Fall sind bei Gericht noch vier neue Eilanträge von Kioskbesitzern eingegangen, über die ebenfalls in Kürze entschieden werden soll. (EB)



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