Von Sigrid Schulz, 05.02.10, 10:07h, aktualisiert 05.02.10, 10:18h
Auch in der gestrigen Verhandlung kamen erschütternde Details über das Martyrium der Kinder zu Tage, als der Sachverständige das Ausmaß der Schädigung der damals vier und fünf Jahre alten Kinder beschrieb. Eine schwere Vitamin-D-Mangel-Rachitis, unter der das kleine Mädchen litt, als sie in Krankenhaus eingeliefert wurde, sei trotz des dramatischen Untergewichts von 10 Kilo nicht in erster Linie auf den Nahrungs-, sondern auf Lichtmangel zurück zu führen.
Das Mädchen habe aufgehört zu wachsen und sich im Stadium einer Zweijährigen befunden. Aufgrund der hirnorganischen Schäden wurde auf Verlangen der Staatsanwaltschaft der Anklagepunkt der fahrlässigen Körperverletzung zusätzlich aufgenommen. Der Staatsanwalt forderte für die Mutter eine Strafe von drei Jahren und neun Monaten.
Die Frau habe zu ihren zahlreichen Tiere mehr Bezug als zu ihren Kindern. Die Kinder hätten bei der Kontaktaufnahme zu den Tieren gestört, dazu passe auch, dass eine Nachbarin ausgesagt habe, dass der Junge an Armen und Beinen an das Bett gefesselt worden sei. Für den Vater forderte der Staatsanwalt zweieinhalb Jahre Haft.
Die Verteidigung zielte zum Teil darauf ab, dass die Angeklagten durch eine eigene schwere Kindheit emotional und intellektuell zurück geblieben seien.
Fall ging an unerfahrene Mitarbeiterin
Auch wurden schwere Vorwürfe gegen das Gladbacher Jugendamt erhoben. Der Fall sei von einem erfahrenen Mitarbeiter an eine unerfahrene Mitarbeiterin weiter gegeben worden. Die Mitarbeiterin habe vom Herbst 2006 bis zum Sommer 2007 keinen Kontakt zu der Familie hergestellt. Allerdings hatte sie zum Schluss darauf bestanden, das Mädchen zu sehen. Zunächst wurde sie mehrfach vertröstet, dann ordnete sie an, dass das Kind sofort zu einem Arzt gebracht wurde.
Die Kinder waren zunächst in einem Heim untergebracht, dann in Pflegefamilien. Inzwischen ist der kleine Junge wieder im Heim: Die Pflegeeltern kamen mit dem Kleinen nicht zurecht. Beide Verteidiger baten um eine Bewährungsstrafe für ihre Mandanten.
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