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Hartz IV

Gespanntes Warten auf das Urteil

Erstellt 08.02.10, 13:03h, aktualisiert 08.02.10, 13:06h

Nahezu ganz Deutschland blickt am Dienstag nach Karlsruhe: Denn da wird das Bundesverfassungsgericht das Hartz-IV-Urteil verkünden. Die Richter sollen entscheiden, ob die Leistungen für Kinder den tatsächlichen Bedarf decken.

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Die Hartz-IV-Reform bleibt umstritten. (Bild: dpa)
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Die Hartz-IV-Reform bleibt umstritten. (Bild: dpa)
KARLSRUHE - Mit großer Spannung erwarten Betroffene und Verbände das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz- IV-Regelsätzen für Kinder. Der Karlsruher Urteilsspruch an diesem Dienstag (9. Februar) wird bundesweit von zahlreichen Aktionen begleitet. Der Erste Senat unter dem Vorsitz von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier will erstmals grundsätzlich Stellung beziehen zum sogenannten Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Damit könnte das Urteil sogar die größte Sozialreform in der deutschen Nachkriegsgeschichte kippen - und den hoch verschuldeten Staat weitere Milliarden kosten.

Das Erwerbslosen Forum Deutschland will unter dem Motto "Wir haben nicht genug - Du etwa?" ab Montag in mindestens 50 Städten auf die Probleme von Hartz-IV-Empfängern aufmerksam machen. Unmittelbar vor dem Urteil ist eine Demonstration vor dem Gerichtsgebäude geplant, Vertreter von Kirchen, Sozialverbänden und dem Kinderschutzbund haben sich angesagt. Viele von ihnen rechnen damit, dass sich die Karlsruher Richter für höhere Hartz-IV-Sätze bei Kindern aussprechen werden.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband geht davon aus, dass die Bundesregierung aufgefordert wird, den Mindestbedarf von Kindern für ein menschenwürdiges Leben innerhalb einer bestimmten Frist und in einem transparenten Verfahren zu ermitteln. Der Darmstädter Sozialrichter Jürgen Borchert, dessen 6. Senat beim Hessischen Landessozialgericht eines der Verfahren in Karlsruhe vorgelegt hatte, rechnet mit einem neuen Grundrecht. "Es geht um die Frage eines an der Wohlstandsentwicklung der Gesamtgesellschaft orientierten menschenwürdigen Existenzminimums", sagte Borchert in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa. Nötig sei ein transparentes, vom Parlament festgelegtes Verfahren.

Die Karlsruher Richter entscheiden in erster Linie, ob die Leistungen für Kinder deren tatsächlichen Bedarf abdecken. Weil die Sätze lediglich durch einen pauschalen Abschlag auf die Hartz-IV-Beträge für Erwachsene festgelegt wurden, halten das Bundessozialgericht in Kassel und das hessische Sozialgericht die Regeln für verfassungswidrig. Sie haben die Klagen von drei Familien aus Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen vorgelegt. Mit den Verfahren steht auch die Berechnung des Regelsatzes generell auf dem Prüfstand. Daher wird dem Urteil eine hohe Bedeutung beigemessen.

   Der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene beträgt 359 Euro monatlich -anfangs waren es 345 Euro. Rund sieben Millionen Menschen insgesamt beziehen derzeit Leistungen aus dieser staatlichen Grundsicherung. Kinder erhalten - gestaffelt nach dem Alter - weniger: 215 Euro gibt es für Kinder unter 6 Jahren (60 Prozent des Regelsatzes), 251 Euro für Kinder unter 14 Jahren (70 Prozent). Diese Beträge erhalten insgesamt mehr als 1,7 Millionen Kinder in Deutschland. (dpa)



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