Erstellt 08.02.10, 17:57h
Das entsprechende Urteil des Gerichts in Vaduz, über das unter anderem die "Süddeutsche Zeitung" berichtete, bestätigte am Montag ein Gerichtssprecher. Das Urteil sei aber noch nicht rechtskräftig. Die Nachfolgegesellschaft der LGT Treuhand kündigte Berufung an.
Der Unternehmer beschuldigte die LGT, ihn in der Steueraffäre im Jahr 2008 nicht rechtzeitig über den Datendiebstahl informiert zu haben. Sie sei durch Verletzung von Sorgfaltspflichten verantwortlich für im Nachhinein zu hoch angesetzten Steuern. Die persönlichen Daten des Unternehmers befanden sich auf jener CD, die der BND einem Liechtensteiner Datendieb für 4,5 Millionen Euro abgekauft hatte.
Da der Betroffene auch keine Zeit für eine Selbstanklage gehabt habe, entschied das Landgericht, der Kläger sei zu spät über den Datendiebstahl informiert worden. Hätte er sich rechtzeitig selbst angezeigt, wäre dem Kläger nach Auffassung des Gerichtes eine Bewährungsauflage - einer Buße anstelle einer Freiheitsstrafe - von 7,3 Millionen Euro erspart geblieben. (dpa)
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