Von Daniel Taab, 09.02.10, 11:49h, aktualisiert 09.02.10, 19:06h
Wenn die Geräte weiter ausgeschaltet geblieben wären, wäre die 82-Jährige einen „äußerst qualvollen und langsamen Erstickungstod gestorben“, sagte der Vorsitzende Richter. Laut Gericht wollte der Angeklagte den Ärzten „zeigen, wo der Hammer hängt“, weil die Mediziner die Geräte nicht ausschalten wollten. Der Richter betonte aber: „Niemand darf an der Lebensuhr drehen.“
Der 44-Jährige rechtfertigte sein Vorgehen damit, dass seine Schwiegermutter lebenserhaltende Maßnahmen abgelehnt habe. Die Richter hielten dem Mann entgegen, dass er den genauen Inhalt der Patientenverfügung nicht gelesen habe. In der Tat schaute sich der gelernte Fliesenleger nur einen Halbsatz in dem Schreiben an. Dass aber nur die Tochter der 82-Jährigen als „Bevollmächtigte“ angegeben wurde, habe er nicht gewusst. Und so sagte der 44-Jährige nach dem Urteil: „Wir brauchten keine Verfügung. Ich habe oft mit meiner Schwiegermutter über das Sterben gesprochen. Das Gericht ist von falschen Tatsachen ausgegangen.“ Auf die Frage, ob er die Geräte noch einmal ausschalten würde, antwortete der 44-Jährige ausweichend. Wegen der angestrebten Revisionsverhandlung wolle er sich dazu nicht äußern. Der Mann muss auch noch eine Geldstrafe von 2000 Euro zahlen, an die Einrichtung „Brot für die Welt“. Während der Urteilsverkündung sah man dem Angeklagten aus dem Raum Euskirchen außer einem hochroten Kopf und gelegentlichem Kopfschütteln keinerlei Gemütsregung an.
Mit Kopfschütteln verließ der 44-Jährige dann auch das Landgericht.
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