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Zwei Jahre auf Bewährung

„Niemand darf an der Lebensuhr drehen“

Von Daniel Taab, 09.02.10, 11:49h, aktualisiert 09.02.10, 19:06h

Weil er seiner 82-jährigen Schwiegermutter auf der Intensivstation im St.-Franziskus-Hospital die Geräte abgeschaltet hatte, ist ein 44-Jähriger zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Damit entsprach das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft.

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Hatte der 44-Jährige seiner Schwiegermutter nach dem Leben getrachtet - oder "nur" aktive Sterbehilfe geleistet? (Symbolbild: dpa)
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Hatte der 44-Jährige seiner Schwiegermutter nach dem Leben getrachtet - oder "nur" aktive Sterbehilfe geleistet? (Symbolbild: dpa)
Köln - Selten ist das Verhalten eines Angeklagten in einer Gerichtsverhandlung so scharf kritisiert worden. Der Staatsanwalt sprach von einem Beschuldigten, der sich in „Selbstgerechtigkeit suhlen“ würde und von „fehlender Schuldeinsicht“. Auch der Vorsitzende Richter fand deutliche Worte und nannte das Verhalten des 44-Jährigen „selbstherrlich“ und „stur“. Doch die Kritik ließ den Angeklagten kalt. Nach der Verhandlung sagte der 44-Jährige vor Journalisten: „Ich habe keine Straftat begangen. Ich habe nur den Willen meiner Schwiegermutter umgesetzt.“ Das Gericht sah dies völlig anders und verurteilte den Mann zu zwei Jahren Haft auf Bewährung, weil er im Kölner St. Franziskus-Hospital die Infusionsgeräte seiner Schwiegermutter teilweise abgeschaltet hatte. Das Landgericht Köln verurteilte den 44-jährigen Familienvater wegen versuchter Tötung in einem minderschweren Fall und entsprach damit der Forderung der Staatsanwaltschaft. Eine Ärztin hatte die Geräte nach etwa zehn Sekunden wieder eingeschaltet. Kurz danach wollte der Angeklagte auch das Beatmungsgerät abschalten, doch ein Pfleger hinderte ihn daran. Die Seniorin starb drei Stunden später an einem septischen Schock. Laut Gutachten aber nicht wegen des Abschaltens der Geräte.

Wenn die Geräte weiter ausgeschaltet geblieben wären, wäre die 82-Jährige einen „äußerst qualvollen und langsamen Erstickungstod gestorben“, sagte der Vorsitzende Richter. Laut Gericht wollte der Angeklagte den Ärzten „zeigen, wo der Hammer hängt“, weil die Mediziner die Geräte nicht ausschalten wollten. Der Richter betonte aber: „Niemand darf an der Lebensuhr drehen.“

Der 44-Jährige rechtfertigte sein Vorgehen damit, dass seine Schwiegermutter lebenserhaltende Maßnahmen abgelehnt habe. Die Richter hielten dem Mann entgegen, dass er den genauen Inhalt der Patientenverfügung nicht gelesen habe. In der Tat schaute sich der gelernte Fliesenleger nur einen Halbsatz in dem Schreiben an. Dass aber nur die Tochter der 82-Jährigen als „Bevollmächtigte“ angegeben wurde, habe er nicht gewusst. Und so sagte der 44-Jährige nach dem Urteil: „Wir brauchten keine Verfügung. Ich habe oft mit meiner Schwiegermutter über das Sterben gesprochen. Das Gericht ist von falschen Tatsachen ausgegangen.“ Auf die Frage, ob er die Geräte noch einmal ausschalten würde, antwortete der 44-Jährige ausweichend. Wegen der angestrebten Revisionsverhandlung wolle er sich dazu nicht äußern. Der Mann muss auch noch eine Geldstrafe von 2000 Euro zahlen, an die Einrichtung „Brot für die Welt“. Während der Urteilsverkündung sah man dem Angeklagten aus dem Raum Euskirchen außer einem hochroten Kopf und gelegentlichem Kopfschütteln keinerlei Gemütsregung an.

Mit Kopfschütteln verließ der 44-Jährige dann auch das Landgericht.



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