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Ärger um Drogenabhängige im Ärztehaus

Erstellt 26.02.10, 07:18h

Keine fünf Monate ist es her, dass ein Psychiater in einem Bonner Ärztehaus eine Praxis eröffnet hat. Die Rechnungen für die Schreiner-Umbauten sind noch nicht da, aber der Ärger...

BONN. Keine fünf Monate ist es her, dass ein Psychiater in einem Bonner Ärztehaus eine Praxis eröffnet hat. Die Rechnungen für die Schreiner-Umbauten sind noch nicht da, aber der Ärger mit dem Vermieter. Von ihm bekam der Mann zunächst eine Mahnung und schließlich die fristlose Kündigung. Der Grund: Der Mieter, der im fünfjährigen Praxisvertrag als Mietzweck eine Praxis für Psychiatrie und Psychotherapie angegeben hatte, habe verschwiegen, dass er auch Drogenabhängige behandeln werde.

Seine Klientel mache allen Eigentümern im Haus - immerhin 55 Einheiten, davon 50 Gewerbetreibende - große Sorge, so der Kläger. Patienten, die zu anderen Ärzten gingen, hätten Angst vor den Gestalten, die sich nun vermehrt um die Aufzüge aufhielten. Die Eigentümergemeinschaft habe deswegen sogar einen zweiten Wachmann eingestellt.

Der Arzt jedoch wehrt sich gegen die Räumungsklage vor dem Landgericht. Es sei zwar richtig, sagte er gestern im Prozess, dass er rund 100 Suchtkranke mit Methadon und anderen Stoffen substituiere, aber die Behandlung der Drogenabhängigen sei nur ein dritter Teil seines Praxisangebots. Sicher sei es nicht der Regelfall, dass eine psychotherapeutische Praxis auch ein Substitutionsprogramm für Drogenabhängige anbiete, so der Richter. Andererseits sei die Behandlung von Suchtkranken psychiatrische Domäne. Der Fall sei „reine Auslegungssache und eine Frage der Wertung", meinte der Richter.

Den Parteien schlug er einen Vergleich vor: Der Psychiater verlässt die Praxis zum Ende des Jahres und bekommt dafür seine Umbau- und Umzugskosten erstattet. Der Kläger stimmte sofort zu, der Arzt aber, für den es offenbar nicht leicht ist, mit dem Substitutionsangebot einen angemessenen Ort zu finden, winkte ab: Frühestens 2013 sei er bereit zu gehen (AZ: LG Bonn 9 O 440 / 09). Jetzt muss das Gericht entscheiden. (ucs)



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