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Schauspiel-Sanierung

Bürgerbegehren meldet Erfolg

Erstellt 01.03.10, 19:34h, aktualisiert 02.03.10, 21:37h

32.000 Stimmen haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens für die Sanierung des Kölner Schauspiels bereits gesammelt. Zwei Wochen vor dem Stichtag sind das weit mehr als eigentlich gebraucht würden.

Schauspielhaus Köln
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Kölner Bürger kämpfen mit einer Unterschriftenaktion um ihr Schauspielhaus. (Bild: dpa)
Schauspielhaus Köln
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Kölner Bürger kämpfen mit einer Unterschriftenaktion um ihr Schauspielhaus. (Bild: dpa)
30 500 Unterschriften in elf dicken Aktenordner überreichte Jörg Jung gestern Nachmittag im Historischen Rathaus an Kölns Oberbürgermeister Jürgen Roters. Und damit wird sehr wahrscheinlich, dass sich der Rat mit dem Bürgerbegehren zur Schauspielhaus-Sanierung auseinander setzen muss. Geht es nach dem Willen der Initiative „Mut zu Kultur“, dann soll das in der nächsten regulären Sitzung am 23. März geschehen. Denn nur so besteht die Chance, das Bürgerbegehren am Tag der Landtagswahl am 9. Mai durchzuführen. Eine Regelung des Kölner Rates sieht eine solche Koppelung auch zwingend vor, falls eine Wahl fünf bis 13 Wochen nach der entsprechenden Ratssitzung stattfindet. Die Befürworter der Initiative führen Beispiele aus Münster und Düren an, wo zwischen Einreichungsdatum eines Bürgerbegehrens und Behandlung im Rat nur 23 bzw. 25 Tage lagen. „Ich sehe für den 9. Mai allerdings keine realistische Chance“, erklärte dagegen Stadtdirektor Guido Kahlen. Erstens könne der Rat frühestens in einer Sondersitzung Mitte April eine Entscheidung fällen. Die Politiker müssten noch Gelegenheit haben, sich ihre Meinung zum Neubau neu zu bilden. Die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit brauche ebenfalls Zeit.

Zweitens würde die Vorbereitung des Bürgerentscheids wegen besonderer formaler Anforderungen mindestens zwei Monate dauern. Das habe nichts mit Trickserei zu tun, wie neben Oberbürgermeister Jürgen Roters auch Kahlen unterstrich, sondern mit strikten formalen Rahmenbedingungen, die sich die Stadt selbst gegeben habe: „Bei Wahlen gilt: Qualität geht vor Schnelligkeit.“ In der Satzung zum Bürgerbegehren sei festgelegt, dass die Stadt jedem stimmberechtigten Bürger (das sind 771 000) ein Informationsheft zusendet. Dieser Druckauftrag umfasst ein Auftragsvolumen bis zu 700 000 Euro und müsse europaweit ausgeschrieben werden, wofür allein eine Frist von fünf Wochen zu veranschlagen sei. Es gebe zudem erhebliche Engpässe in den Druckereien vor der Landtagswahl.

Für die Initiatoren des Bürgerbegehrens indes hängt viel vom Datum ab: Am Tag der Landtagswahl könnte sie weitaus mehr Bürger mobilisieren als an einem Termin kurz vor den Sommerferien, den die Stadtverwaltung für machbar hält. Denn soll ein Bürgerbegehren erfolgreich sein, muss es nicht nur die Mehrheit der Abstimmenden, sondern auch das Votum von 20 Prozent der Stimmberechtigten erhalten. Diese Hürde ist naturgemäß in Großstädten sehr hoch, und an ihr scheiterten bislang 87,5 Prozent aller Bürgerentscheide in NRW-Städten über 500 000 Einwohner.

Kulturdezernent Georg Quander hofft, dass es nicht zur Revision des Neubau-Beschlusses kommt: „Dann müssten wir bei Null anfangen, und das wäre für die Bühnen eine Katastrophe.“ Für Quander kommt es nun darauf an, „ob wir eine Verzögerung von ein paar Monaten (bei Misserfolg des Bürgerentscheids, d. Red.) oder von ein paar Jahren bekommen“. Immerhin, so der Dezernent, können die Architekten so lange weiterplanen, bis der Rat über das Bürgerbegehren entschieden hat. Macht er es sich mehrheitlich zu eigen, wird auf Sanierung umgeschwenkt, ansonsten entscheiden die Bürger. (AS / Wi.)



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