Erstellt 10.03.10, 07:06h
Bis zum 26. März können Bürger Einwendungen einreichen. Nach Vorliegen der Stellungnahmen von darüber hinaus beteiligten Behörden (unter anderem Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Bezirksregierung Köln) wird ein nicht öffentlicher Erörterungstermin zur mündlichen Verhandlung der Einwendungen stattfinden, zu dem auch die jeweiligen Einwender eingeladen werden.
Im Anschluss daran entscheidet der Kreis als zuständige Genehmigungsbehörde über die Einwände, Stellungnahmen und den Antrag des BAV. (wg)
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